bĂŒroraumplanung dguv
Was bedeutet BĂŒroraumplanung nach DGUV und wie wird sie umgesetzt?
Die BĂŒroraumplanung nach den Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) beschreibt einen systematischen Prozess zur Gestaltung von sicheren, gesundheitsfördernden und leistungsfĂ€higen Arbeitsumgebungen. Sie basiert auf der DGUV Information 215-441, die praxisnahe Hilfestellungen zur Umsetzung gesetzlicher Anforderungen wie der ArbeitsstĂ€ttenverordnung (ArbStĂ€ttV) bietet.
Eine DGUV-konforme Planung ist entscheidend, da sie nicht nur die gesetzlichen Pflichten des Arbeitgebers zur GewĂ€hrleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz erfĂŒllt, sondern auch die ProduktivitĂ€t und das Wohlbefinden der BeschĂ€ftigten maĂgeblich beeinflusst. Sie integriert Erkenntnisse aus Arbeitsmedizin, Ergonomie und Arbeitspsychologie, um BĂŒros so zu gestalten, dass sie die jeweiligen Arbeitsaufgaben optimal unterstĂŒtzen. Da schlecht geplante BĂŒroumgebungen zu gesundheitlichen Beschwerden, Stress und Effizienzverlust fĂŒhren können, stellt eine professionelle Planung eine nachhaltige Investition in das Humankapital eines Unternehmens dar. Der Prozess folgt logischen Schritten von der Bedarfsanalyse ĂŒber die Konzeptentwicklung bis hin zur Realisierung und Evaluation, um eine ganzheitliche und bedarfsgerechte Lösung sicherzustellen.
Die Umsetzung erfordert eine detaillierte Analyse der ArbeitsablĂ€ufe, der Kommunikationsstrukturen und der spezifischen TĂ€tigkeiten der Mitarbeiter*innen. Auf dieser Grundlage werden Raumkonzepte entwickelt, die sowohl individuelle Konzentration als auch kooperative Teamarbeit ermöglichen. Wenn diese Analysephase sorgfĂ€ltig durchgefĂŒhrt wird, dann kann das resultierende BĂŒrokonzept die Effizienz nachweislich steigern. Elemente wie FlĂ€chenbedarf, Möblierung, Beleuchtung, Akustik und Raumklima werden dabei systematisch aufeinander abgestimmt, um ein stimmiges Gesamtkonzept zu schaffen, das den rechtlichen Rahmenbedingungen vollumfĂ€nglich entspricht.
Welche FlĂ€chenvorgaben macht die DGUV fĂŒr BĂŒrorĂ€ume?
Die DGUV gibt konkrete Empfehlungen fĂŒr den FlĂ€chenbedarf, um Sicherheit und Bewegungsfreiheit zu gewĂ€hrleisten. FĂŒr einen Einzel- oder Zweipersonen-BĂŒroarbeitsplatz wird eine GrundflĂ€che von mindestens 8 bis 10 Quadratmetern empfohlen. Diese FlĂ€che ist notwendig, um alle funktionalen Anforderungen an einen gesunden Arbeitsplatz zu erfĂŒllen.
Diese GesamtflĂ€che setzt sich aus mehreren TeilflĂ€chen zusammen. Dazu gehören die eigentliche ArbeitsflĂ€che des Schreibtisches, die BenutzerflĂ€che fĂŒr den BĂŒrostuhl und Bewegungen, FunktionsflĂ€chen fĂŒr SchrĂ€nke und andere Möbel sowie anteilige Verkehrs- und Fluchtwege. Weil jeder dieser Bereiche eine MindestgröĂe haben muss, um die Normen zu erfĂŒllen, ergibt sich die empfohlene GesamtflĂ€che. Eine Unterschreitung dieser Werte kann zu eingeschrĂ€nkter Bewegungsfreiheit, Sicherheitsrisiken und ergonomischen Defiziten fĂŒhren. Die DGUV Information 215-441 liefert hierfĂŒr detaillierte Berechnungsgrundlagen und Beispiele. [Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)]
FĂŒr Mehrpersonen- oder GroĂraumbĂŒros sind die Anforderungen höher. Hier wird eine FlĂ€che von 12 bis 15 Quadratmetern pro Arbeitsplatz als Richtwert angesehen. Der erhöhte Bedarf resultiert aus gröĂeren VerkehrsflĂ€chen, zusĂ€tzlichen Zonen fĂŒr Kommunikation und Konzentration sowie dem höheren Aufwand fĂŒr akustische und visuelle Abschirmung. Wenn BĂŒros fĂŒr mehr als nur die reine Schreibtischarbeit genutzt werden, etwa fĂŒr spontane Besprechungen oder Projektarbeit, mĂŒssen diese zusĂ€tzlichen Funktionsbereiche ebenfalls in die GesamtflĂ€chenberechnung einflieĂen, um Störungen und EngpĂ€sse zu vermeiden.
FlĂ€chenbedarf fĂŒr BĂŒroarbeitsplĂ€tze gemÀà ASR A1.2 und DGUV Empfehlungen FlĂ€chenart Mindestanforderung Empfehlung fĂŒr optimale Gestaltung GrundflĂ€che pro Arbeitsplatz (ZellenbĂŒro) 8 mÂČ 10 mÂČ GrundflĂ€che pro Arbeitsplatz (GroĂraumbĂŒro) 12 mÂČ 15 mÂČ BewegungsflĂ€che am Arbeitsplatz Mindestens 1,5 mÂČ GröĂer fĂŒr mehr Bewegungsfreiheit Breite von Verkehrswegen (Hauptwege) Mindestens 1,0 m 1,20 m fĂŒr höheren Nutzungskomfort StellflĂ€che fĂŒr einen Standard-Schreibtisch (160x80 cm) 1,28 mÂČ Je nach Arbeitsaufgabe gröĂer bemessen
Wie beeinflusst die Ergonomie die DGUV-konforme Planung?
Die Ergonomie ist ein zentraler Pfeiler der DGUV-Richtlinien, da sie darauf abzielt, die Arbeitsbedingungen an die physischen und psychischen FĂ€higkeiten des Menschen anzupassen. Eine ergonomische Gestaltung von BĂŒromöbeln und Arbeitsmitteln reduziert nachweislich das Risiko fĂŒr Muskel-Skelett-Erkrankungen und fördert die Gesundheit.
Ein ergonomischer BĂŒroarbeitsplatz umfasst mehrere aufeinander abgestimmte Komponenten. Der BĂŒrostuhl sollte dynamisches Sitzen ermöglichen, was bedeutet, dass er ĂŒber eine verstellbare Sitzhöhe, eine anpassbare RĂŒcklehne und LordosenstĂŒtze sowie verstellbare Armlehnen verfĂŒgt. Ebenso wichtig ist der Arbeitstisch, wobei höhenverstellbare Modelle empfohlen werden, um den Wechsel zwischen sitzender und stehender TĂ€tigkeit zu erleichtern. Dieser Haltungswechsel aktiviert die Muskulatur und entlastet die WirbelsĂ€ule. Da eine starre Sitzhaltung ĂŒber Stunden zu Verspannungen fĂŒhrt, ist die Förderung von Bewegung am Arbeitsplatz ein Kernziel der ergonomischen Gestaltung. [Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV), 2019]
Die Anordnung von Bildschirm, Tastatur und Maus spielt ebenfalls eine entscheidende Rolle. Der Bildschirm sollte so positioniert sein, dass die oberste Zeile unterhalb der Augenhöhe liegt und der Blick leicht nach unten geneigt ist. Dies verhindert eine unnatĂŒrliche Kopfhaltung und beugt Nackenbeschwerden vor. Eine ergonomische Planung berĂŒcksichtigt zudem ausreichenden Bein- und Bewegungsfreiraum unter dem Schreibtisch. Die systematische Umsetzung dieser Kriterien, wie sie in der DGUV Information 215-410 beschrieben ist, trĂ€gt direkt zur Reduzierung von krankheitsbedingten Ausfallzeiten bei und steigert langfristig die LeistungsfĂ€higkeit der BeschĂ€ftigten.
Welche Rolle spielen Beleuchtung und Akustik in modernen BĂŒrokonzepten?
Beleuchtung und Akustik sind entscheidende Umgebungsfaktoren, die die KonzentrationsfÀhigkeit, das Wohlbefinden und die Gesundheit am Arbeitsplatz direkt beeinflussen. Die DGUV stellt daher klare Anforderungen an beide Bereiche, um eine störungsfreie und angenehme ArbeitsatmosphÀre zu schaffen und die LeistungsfÀhigkeit zu sichern.
Eine gute Beleuchtung muss mehrere Kriterien erfĂŒllen. Sie sollte ausreichend hell sein, wobei fĂŒr typische BĂŒrotĂ€tigkeiten eine BeleuchtungsstĂ€rke von mindestens 500 Lux am Arbeitsplatz gefordert wird. Gleichzeitig ist es essenziell, Blendungen durch direktes Sonnenlicht oder kĂŒnstliche Lichtquellen zu vermeiden, da diese zu visueller ErmĂŒdung und Kopfschmerzen fĂŒhren können. Die ArbeitsstĂ€ttenregel ASR A3.4 empfiehlt eine Kombination aus Tageslicht, direkter Arbeitsplatzbeleuchtung und indirekter Raumbeleuchtung. Weil Tageslicht den menschlichen Biorhythmus positiv beeinflusst, sollten ArbeitsplĂ€tze möglichst fensternah positioniert werden. Eine gute Lichtplanung unterstĂŒtzt nicht nur das Sehen, sondern fördert auch die Wachheit und Motivation der Mitarbeiter*innen.
Insbesondere in Mehrpersonen- und GroĂraumbĂŒros ist die Raumakustik ein kritischer Erfolgsfaktor. Ein hoher LĂ€rmpegel durch GesprĂ€che, Telefonate oder technische GerĂ€te fĂŒhrt zu Stress, Konzentrationsstörungen und einer erhöhten Fehlerquote. Die DGUV Information 215-443 "Akustik im BĂŒro" empfiehlt daher den Einsatz schallabsorbierender Materialien an Decken, WĂ€nden und Böden. Weitere wirksame MaĂnahmen sind akustisch wirksame StellwĂ€nde, schallschluckende Möbelelemente und die Gliederung des Raumes in Zonen mit unterschiedlichen akustischen Anforderungen (z.B. Ruhezonen, Kommunikationsbereiche). Wenn die Nachhallzeit im Raum reduziert wird, dann verbessert sich die SprachverstĂ€ndlichkeit bei GesprĂ€chen und gleichzeitig sinkt der allgemeine Störschallpegel.
Nach welchen Schritten verlĂ€uft eine systematische BĂŒroraumplanung?
Eine systematische BĂŒroraumplanung nach DGUV-Empfehlungen ist ein mehrstufiger Prozess, der eine strukturierte Vorgehensweise erfordert. Er gliedert sich in die Phasen der Grundlagenermittlung, der Konzeptentwicklung, der Detailplanung und der Realisierung, um eine bedarfsgerechte und zukunftssichere Lösung zu gewĂ€hrleisten.
- Phase 1: Grundlagen- und Bedarfsermittlung: In diesem ersten Schritt werden die strategischen Ziele des Unternehmens und die funktionalen Anforderungen an die neuen BĂŒrorĂ€ume analysiert. Es wird ermittelt, welche ArbeitsablĂ€ufe unterstĂŒtzt werden sollen, wie hoch der Bedarf an Einzel- und TeamarbeitsplĂ€tzen ist und welche technischen sowie organisatorischen Rahmenbedingungen bestehen. Die Beteiligung der zukĂŒnftigen Nutzer*innen ist hierbei entscheidend fĂŒr die Akzeptanz.
- Phase 2: Konzeptentwicklung: Basierend auf der Analyse wird ein passendes BĂŒrokonzept (z.B. ZellenbĂŒro, KombibĂŒro, Open Space) ausgewĂ€hlt. Es werden erste FlĂ€chenaufteilungsplĂ€ne (Blocklayouts) erstellt, die Funktionsbereiche wie ArbeitsplĂ€tze, Besprechungszonen, Verkehrs- und SozialrĂ€ume grob anordnen. In dieser Phase werden grundlegende Entscheidungen zur Raumstruktur und zum Gestaltungskonzept getroffen. [Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM)]
- Phase 3: Detailplanung: Das gewĂ€hlte Konzept wird nun verfeinert. Die genaue Positionierung jedes Arbeitsplatzes wird festgelegt, wobei ergonomische, lichttechnische und akustische Aspekte berĂŒcksichtigt werden. Es erfolgt die Auswahl der konkreten Möblierung, der Materialien und der technischen Ausstattung. Alle DGUV- und ASR-Vorgaben zu BewegungsflĂ€chen, Fluchtwegen und Beleuchtung mĂŒssen hier prĂ€zise umgesetzt werden.
- Phase 4: Realisierung und Evaluation: Diese letzte Phase umfasst die Umsetzung der Planung, den Umzug und die Inbetriebnahme der neuen RĂ€umlichkeiten. Nach einer Eingewöhnungszeit ist eine Evaluation sinnvoll, um das Feedback der BeschĂ€ftigten einzuholen und gegebenenfalls Nachbesserungen vorzunehmen. Dieser Schritt stellt sicher, dass die geplante QualitĂ€t auch in der Praxis erreicht wird und das BĂŒro die Arbeitsprozesse optimal unterstĂŒtzt.
Wie werden Barrierefreiheit und Inklusion berĂŒcksichtigt?
Die barrierefreie Gestaltung ist ein integraler Bestandteil der DGUV-konformen BĂŒroraumplanung und gesetzlich im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sowie in den Landesbauordnungen verankert. Ziel ist es, allen BeschĂ€ftigten, unabhĂ€ngig von körperlichen EinschrĂ€nkungen, eine uneingeschrĂ€nkte und selbststĂ€ndige Nutzung der BĂŒrorĂ€ume zu ermöglichen.
Dies beginnt bei den grundlegenden Zugangswegen. Eingangsbereiche, TĂŒren und Verkehrswege mĂŒssen schwellenlos und ausreichend breit sein, um beispielsweise fĂŒr Rollstuhlnutzer*innen passierbar zu sein. GemÀà ASR A1.8 "Verkehrswege" und den relevanten DIN-Normen sind hierfĂŒr konkrete Mindestbreiten definiert. AufzĂŒge mĂŒssen ebenfalls barrierefrei zugĂ€nglich sein, wenn sich ArbeitsplĂ€tze ĂŒber mehrere Etagen verteilen. Weil die frĂŒhzeitige Integration dieser Aspekte in die Planung kostspielige Umbauten vermeidet, sollte die Barrierefreiheit von Anfang an mitgedacht werden. [Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)]
Die Anforderungen an die Barrierefreiheit erstrecken sich auch auf die Gestaltung der ArbeitsplĂ€tze und SanitĂ€reinrichtungen. ArbeitsplĂ€tze fĂŒr Menschen mit Behinderungen mĂŒssen individuell angepasst werden, beispielsweise durch unterfahrbare Schreibtische oder spezielle Arbeitsmittel. SanitĂ€re Anlagen mĂŒssen ebenfalls barrierefrei gestaltet und leicht erreichbar sein. DarĂŒber hinaus umfasst eine inklusive Planung auch Aspekte fĂŒr Menschen mit sensorischen EinschrĂ€nkungen, wie etwa ein Zwei-Sinne-Prinzip bei Alarmen (akustisch und visuell) oder taktile Leitsysteme fĂŒr sehbehinderte Personen. Eine konsequente Umsetzung der Barrierefreiheit ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch ein Zeichen von WertschĂ€tzung und sozialer Verantwortung.
HĂ€ufige Fragen zur BĂŒroraumplanung nach DGUV
Was ist der Unterschied zwischen der DGUV Information 215-441 und der ASR A1.2?
Die ASR A1.2 "Raumabmessungen und BewegungsflĂ€chen" ist eine rechtlich verbindliche Technische Regel fĂŒr ArbeitsstĂ€tten, die Mindestanforderungen definiert. Die DGUV Information 215-441 ist eine praxisnahe Handlungshilfe, die ĂŒber diese Mindeststandards hinausgeht und Empfehlungen fĂŒr eine optimale, gesundheitsfördernde Gestaltung gibt.
Muss ein Home-Office-Arbeitsplatz auch den DGUV-Kriterien entsprechen?
Ja, auch im Home-Office ist der Arbeitgeber fĂŒr die Einhaltung des Arbeitsschutzes verantwortlich. Dies erfordert eine GefĂ€hrdungsbeurteilung. Obwohl die baulichen Vorgaben nicht vollumfĂ€nglich ĂŒbertragbar sind, gelten die ergonomischen Anforderungen an Stuhl, Tisch und Bildschirmarbeitsplatz uneingeschrĂ€nkt, um die Gesundheit der BeschĂ€ftigten zu schĂŒtzen.
Welche Rolle spielen Flucht- und Rettungswege bei der Planung?
Flucht- und Rettungswege sind ein zentrales Sicherheitselement und mĂŒssen bei der Planung oberste PrioritĂ€t haben. Ihre Lage, Anzahl und Breite richten sich nach der ASR A2.3. Sie mĂŒssen stets frei von Hindernissen sein und direkt ins Freie oder in einen gesicherten Bereich fĂŒhren.
Warum ist die Beteiligung der Mitarbeiter*innen am Planungsprozess so wichtig?
Die Einbeziehung der BeschĂ€ftigten erhöht die Akzeptanz der neuen BĂŒroumgebung erheblich. Zudem liefern sie wertvolle Einblicke in die tĂ€glichen ArbeitsablĂ€ufe und spezifischen BedĂŒrfnisse, die von Planer*innen allein nicht immer erkannt werden. Dies fĂŒhrt zu einer praxistauglicheren und funktionaleren Gestaltung des BĂŒros.
Quellenverzeichnis
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) (2023). DGUV Information 215-441: BĂŒroraumplanung â Hilfen fĂŒr das systematische Planen und Gestalten von BĂŒros. Abgerufen von https://publikationen.dguv.de
- Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) (2023). DGUV Information 215-441 âBĂŒroraumplanungâ. Abgerufen von https://www.bghm.de
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) (2019). DGUV Information 215-410: Bildschirm- und BĂŒroarbeitsplĂ€tze â Leitfaden fĂŒr die Gestaltung. Abgerufen von https://www.bgbau.de
- Ausschuss fĂŒr ArbeitsstĂ€tten (ASTA) (2013). Technische Regeln fĂŒr ArbeitsstĂ€tten ASR A1.2: Raumabmessungen und BewegungsflĂ€chen. Abgerufen von https://www.dguv.de
