Zustandsbewertung BĂĽromobiliar: Kriterien & Mehr

🔍 Zustandsbewertung von Büromöbeln: die 4 Kriterien ✓ Arbeitsschutz (ArbStättV/DGUV) ✓ tatsächliche vs. steuerliche Nutzungsdauer ✓ von der Note zur Maßnahme.

Zustandsbewertung von Büromobiliar: die vier Kriterien Funktionalität, Ergonomie, Sicherheit und Material als Bewertungsraster

Wie gut ist die Büroausstattung wirklich noch in Schuss? Diese Frage zu beantworten, ist mehr als eine Formsache – es ist eine Zustandsbewertung, und sie entscheidet über drei Dinge auf einmal: ob die Arbeitsplätze sicher und ergonomisch sind, was mit ausgemusterten Möbeln geschehen soll und ob die Werte in der Bilanz noch stimmen. Wer den tatsächlichen Zustand seiner Tische, Stühle und Schränke systematisch erfasst, handelt sicherer, nachhaltiger und wirtschaftlicher – und nicht nach Bauchgefühl.

Wichtig ist die Abgrenzung von zwei verwandten Begriffen. Die Zustandsbewertung sagt, in welchem Zustand ein Möbel ist (eine Note), nicht, was es in Euro wert ist – das ist die Aufgabe der Wertermittlung. Und sie ist nicht dasselbe wie die Abschreibung: Diese verteilt den Wert rein buchhalterisch über eine feste Nutzungsdauer, während die Zustandsbewertung den realen, physischen Gebrauchswert zu einem bestimmten Zeitpunkt beschreibt. Genau aus dieser Differenz entstehen die interessanten Möglichkeiten, um die es in diesem Ratgeber geht.

Im Folgenden: was eine Zustandsbewertung leistet, nach welchen vier Kriterien sie erfolgt, welche Arbeitsschutz-Pflichten dahinterstehen, warum die tatsächliche Lebensdauer von Büromöbeln nichts mit der steuerlichen Nutzungsdauer zu tun hat und wie aus der Bewertung die richtige Maßnahme wird – weiternutzen, reparieren, verwerten oder ausbuchen.

1. Was Zustandsbewertung ist – und wozu

Eine Zustandsbewertung ist die systematische Erfassung des physischen Zustands von Büromöbeln anhand objektiver Kriterien. Sie übersetzt einen subjektiven Eindruck („sieht noch okay aus") in eine nachvollziehbare Beurteilung, die sich dokumentieren und vergleichen lässt. Ihr Nutzen ist dreifach, wie die folgende Übersicht zeigt – und genau diese Mehrfachwirkung macht sie für Unternehmen so wertvoll.

Zustandsbewertung von BĂĽromobiliar in Zahlen

Wozu eine Zustandsbewertung?

Eine PrĂĽfung, die gleich an drei Stellen wirkt
3 Zwecke
erfĂĽllt die Zustandsbewertung auf einmal: Arbeitsschutz sichern, die Verwertung entscheiden und die Bilanz korrekt halten
Mehrfachnutzen
4 Kriterien
machen die Bewertung objektiv: Funktionalität, Ergonomie, Sicherheit sowie Material und Hygiene
Bewertungsraster
13 ≠ real
die steuerliche Nutzungsdauer (13 Jahre) sagt nichts über die tatsächliche Lebensdauer – der reale Zustand entscheidet
Nutzungsdauer
Pflicht
ergonomische und sichere Arbeitsplätze sind gesetzlich vorgeschrieben – die Bewertung speist die Gefährdungsbeurteilung
ArbStättV / DGUV

Der erste Zweck ist der Arbeitsschutz: Funktionale und ergonomische Mängel – ein Stuhl, dessen Höhenverstellung klemmt, ein wackeliger Tisch – sind keine Bagatellen, sondern Sicherheits- und Gesundheitsfragen, die früh erkannt werden müssen. Der zweite Zweck ist die Verwertungsentscheidung: Erst wenn der Zustand bekannt ist, lässt sich sinnvoll entscheiden, ob ein Möbel weitergenutzt, repariert, verkauft, gespendet oder recycelt wird. Der dritte Zweck ist die Bilanz: Weicht der reale Wert dauerhaft vom Buchwert ab, kann die dokumentierte Bewertung eine außerplanmäßige Abschreibung begründen. Drei Aufgaben, eine Prüfung – das ist der Effizienzgewinn.

Besonders wertvoll ist die Bewertung in bestimmten Momenten. Bei der jährlichen Inventur hält sie den Bestand aktuell; vor einer Neuausstattung oder einem Umzug trennt sie das Behaltenswerte vom Auszutauschenden; und bei einer Büroauflösung ist sie die Grundlage, um den gesamten Bestand sinnvoll zu verwerten statt pauschal zu entsorgen. Auch nach einem Schadensfall oder bei der Übernahme gebrauchter Möbel klärt sie schnell, was noch taugt. Gemeinsam ist all diesen Anlässen: Eine fundierte Entscheidung beginnt mit einem ehrlichen Blick auf den Zustand.

2. Die vier Bewertungskriterien

Damit die Bewertung objektiv und wiederholbar ist, stützt sie sich auf vier Kriterien. Sie decken zusammen ab, was ein Büromöbel können muss: funktionieren, gesund halten, sicher sein und ordentlich aussehen. Die folgende Grafik fasst sie zusammen.

Die vier Bewertungskriterien

Die vier Bewertungskriterien

Woran sich der Zustand eines Büromöbels objektiv messen lässt
Funktioniert es?
Funktionalität
Laufen Rollen, Hebel, Auszüge und Verstellmechanik einwandfrei und arretieren sicher? Grundvoraussetzung für die bestimmungsgemäße Nutzung.
Gesund?
Ergonomie
Unterstützt der Stuhl dynamisches Sitzen, ist die Tischhöhe passend oder verstellbar, entsprechen die Maße den Normen? Schützt vor Muskel-Skelett-Beschwerden.
Sicher?
Sicherheit
Keine scharfen Kanten, Risse oder Instabilitäten, Standfestigkeit gegeben, Material nicht ermüdet? Pflicht zur Vermeidung von Arbeitsunfällen.
Ansehnlich?
Material & Hygiene
Wie stark sind Oberflächen und Polster abgenutzt, lässt sich das Möbel gut reinigen, wirkt es noch repräsentativ? Entscheidend für Werterhalt und Image.

In der praktischen Durchführung hilft eine tabellarische Erfassung mit konkreten Prüffragen je Kriterium. So wird sichergestellt, dass nichts übersehen wird – gerade bei großen Beständen, etwa vor einem Umzug oder einer Auflösung. Die folgende Übersicht dient als Vorlage für ein einfaches Bewertungsraster:

KriteriumPrĂĽffragenBedeutung
FunktionalitätFunktionieren Rollen, Hebel und Auszüge? Ist die Verstellung leichtgängig und arretierbar?Grundvoraussetzung für die bestimmungsgemäße Nutzung
ErgonomieIst dynamisches Sitzen möglich? Ist die Tischhöhe passend oder verstellbar? Sind die Maße normgerecht?Prävention von Muskel-Skelett-Beschwerden
SicherheitGibt es scharfe Kanten, Risse oder Instabilitäten? Ist die Standfestigkeit gegeben? Ist Material ermüdet?Vermeidung von Arbeitsunfällen, Fürsorgepflicht
Material & HygieneWie stark sind Oberflächen und Polster abgenutzt? Lässt sich das Möbel gut reinigen? Wirkt es repräsentativ?Langlebigkeit, Werterhalt, hygienisches Umfeld

Bewährt hat sich, jedes Kriterium auf einer einfachen Skala zu bewerten – etwa von 1 („wie neu") bis 5 („stark beschädigt") – und die Vollständigkeit gesondert zu erfassen (sind alle Teile wie Schlüssel, Armlehnen oder Kabeldurchführungen vorhanden?). Aus den Einzelnoten ergibt sich ein Gesamtbild pro Möbel, das die spätere Entscheidung trägt. Wichtig ist die Konsistenz: Wer alle Möbel nach demselben Raster bewertet, erhält vergleichbare Ergebnisse, die auch gegenüber Käufern, der Buchhaltung oder bei einer Prüfung Bestand haben.

In der Praxis werden vor allem die nicht sofort sichtbaren Mängel übersehen – und gerade sie sind oft die teuersten. Eine Gasdruckfeder, die langsam nachgibt, eine Mechanik, die nicht mehr sauber arretiert, eine Schraubverbindung, die sich gelockert hat: Solche Defekte fallen beim flüchtigen Hinsehen nicht auf, beeinträchtigen aber Sicherheit und Funktion erheblich. Deshalb gehört zur Bewertung immer auch das Anfassen und Ausprobieren, nicht nur das Betrachten. Wer jeden Stuhl einmal verstellt, jede Schublade öffnet und jeden Tisch auf Standfestigkeit prüft, findet die Mängel, die eine reine Sichtprüfung übersieht.

3. Arbeitsschutz: die rechtliche Pflicht im Hintergrund

Die Zustandsbewertung ist nicht nur eine gute Idee, sie berührt auch gesetzliche Pflichten. Arbeitgeber sind verpflichtet, Arbeitsplätze und Arbeitsmittel sicher und ergonomisch bereitzustellen. Die Grundlage bildet die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit den zugehörigen Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR); konkretisiert wird sie für Büros durch die DGUV Information 215-410 „Bildschirm- und Büroarbeitsplätze", die detaillierte Anforderungen an Ergonomie, Sicherheit und Gestaltung formuliert. Eine defekte Höhenverstellung oder ein instabiler Stuhl ist damit nicht nur ein Komfortproblem, sondern ein potenzieller Verstoß gegen ergonomische und sicherheitstechnische Grundprinzipien.

Verknüpft ist das mit der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz: Unternehmen müssen die Gefährdungen am Arbeitsplatz beurteilen – und dazu gehört auch der Zustand des Mobiliars. Eine systematische Zustandsbewertung liefert genau die Datengrundlage, die hierfür gebraucht wird, und dokumentiert zugleich, dass das Unternehmen seiner Fürsorgepflicht nachkommt. Mängel an Stühlen und Tischen, die zu Fehlhaltungen und Beschwerden führen, lassen sich so frühzeitig erkennen und beheben, bevor sie zu gesundheitlichen Problemen und Ausfallzeiten werden.

Der praktische Vorteil: Wer die Zustandsbewertung ohnehin durchführt, erfüllt einen Teil der Arbeitsschutz-Dokumentation gleich mit. Die Bewertung wird damit vom „Nice-to-have" zur sinnvollen Pflichterfüllung – und schützt Mitarbeitende wie Unternehmen zugleich. Es lohnt sich, die ergonomischen und sicherheitsrelevanten Kriterien deshalb nicht nachlässig, sondern bewusst zu prüfen.

Der Zusammenhang zwischen Mobiliar und Gesundheit ist gut belegt: Dauerhaft ungeeignete Sitzmöbel oder falsch eingestellte Tische führen zu Fehlhaltungen, Verspannungen und auf Dauer zu Muskel-Skelett-Beschwerden – einem der häufigsten Gründe für krankheitsbedingte Fehltage. Eine regelmäßige Zustandsbewertung ist deshalb nicht nur Pflichterfüllung, sondern handfeste Vorsorge: Sie deckt ergonomische Schwachstellen auf, bevor sie zu Beschwerden und Ausfallkosten werden. Die Investition in eine systematische Bewertung amortisiert sich damit oft über vermiedene Folgekosten – ein Argument, das über den reinen Arbeitsschutz hinaus auch betriebswirtschaftlich überzeugt.

4. Tatsächliche und steuerliche Nutzungsdauer

Eine der häufigsten Verwechslungen betrifft die Nutzungsdauer – und hier liegt zugleich der Kern dessen, was eine Zustandsbewertung leistet. Steuerlich gilt für Büromöbel laut der AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 13 Jahren; über diese Zeit werden sie linear abgeschrieben, danach steht in der Bilanz ein Erinnerungswert von einem Euro. Diese 13 Jahre sind aber eine reine Rechengröße – sie sagen nichts darüber aus, wie lange ein Möbel tatsächlich hält.

Die reale Lebensdauer hängt am Zustand, nicht am Buchwert: Ein hochwertiger Markenstuhl kann auch nach 13 Jahren noch einwandfrei funktionieren und sicher sein, während ein günstiges Möbel schon nach wenigen Jahren ausgedient hat. Genau diese Lücke schließt die Zustandsbewertung – sie beantwortet die Frage „Wie lange können wir das noch nutzen?" auf Basis von Fakten statt Tabellen. Ein voll abgeschriebenes Möbel darf selbstverständlich weiter genutzt werden, solange die Bewertung ergibt, dass es funktionsfähig, sicher und ergonomisch unbedenklich ist.

Wie groß die Spanne ist, zeigt das Beispiel Bürostuhl. Ein hochwertiger, ergonomischer Drehstuhl einer Markenfirma ist auf eine lange Lebensdauer ausgelegt, lässt sich oft nachrüsten und mit Ersatzteilen instand halten – er kann zehn, fünfzehn Jahre und länger im Einsatz bleiben, sofern Mechanik und Polster gepflegt werden. Ein günstiger Stuhl aus dem unteren Preissegment zeigt dagegen häufig schon nach wenigen Jahren Verschleiß an Mechanik, Rollen oder Bezug. Die Nutzungsdauer eines Bürostuhls lässt sich deshalb nicht pauschal angeben – sie ergibt sich erst aus Qualität, Beanspruchung und Pflege, und genau diese reale Lebensdauer macht die Zustandsbewertung sichtbar.

Umgekehrt eröffnet die Bewertung eine bilanzielle Möglichkeit. Sinkt der reale Wert eines Möbels vor Ablauf der Nutzungsdauer dauerhaft unter den Buchwert – durch starke Abnutzung, einen Defekt oder technische Veralterung –, kann eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert in Betracht kommen, belegt durch das Bewertungsprotokoll. Und wird ein Möbel ausgemustert, wird der verbliebene Restbuchwert als Aufwand ausgebucht. Wie Abschreibung, GWG-Grenze und AfA im Detail funktionieren, behandelt der Ratgeber zur steuerlichen Absetzbarkeit bei der Möbelverwertung; die Zustandsbewertung ist dafür die nachvollziehbare Grundlage.

5. Von der Note zur MaĂźnahme

Eine Bewertung ist nur so gut wie die Entscheidung, die aus ihr folgt. Aus der Zustandsnote ergibt sich unmittelbar die richtige Maßnahme – von der Weiternutzung bis zum Recycling. Die folgende Übersicht ordnet die typischen Zustandsstufen den passenden Schritten zu.

ZustandBedeutungEmpfohlene MaĂźnahme
1 – wie neuvoll funktionsfähig, makellosweiternutzen oder hochwertig verkaufen
2 – gutleichte Gebrauchsspuren, voll funktionalweiternutzen, verkaufen oder spenden
3 – brauchbarsichtbare Abnutzung, kleinere Mängelreparieren, aufbereiten/upcyceln oder spenden
4 – mangelhaftfunktionale oder optische DefekteReparatur prüfen, sonst verwerten
5 – defekt / unsichernicht mehr nutzbar oder sicherfachgerecht recyceln, ggf. ausbuchen

Die Logik dahinter ist die Abfallhierarchie im Kleinen: Was noch gut ist, bleibt im Einsatz oder wird verkauft; was kleine Mängel hat, wird repariert oder kreativ aufgewertet; und nur das wirklich Defekte wird recycelt. Für gut erhaltene Stücke lohnt der Blick in die Wertermittlung gebrauchter Büromöbel und die Verwertung von Büromöbeln; Möbel mit kleinen Mängeln gewinnen durch Upcycling oder eine Spende ein zweites Leben, und für den defekten Rest bleibt das Recycling. So wird die Zustandsbewertung zum Startpunkt einer durchdachten Verwertung, deren Gesamtüberblick die Büromöbelverwertung gibt.

Ein praktischer Hinweis: Die Maßnahme sollte immer zur dokumentierten Note passen und nachvollziehbar bleiben. Wird ein Möbel als defekt eingestuft und ausgemustert, gehört der Grund ins Protokoll – das ist nicht nur für die Buchhaltung relevant, sondern auch der Beleg dafür, dass aussortierte Stücke tatsächlich nicht mehr nutzbar waren und nicht vorschnell entsorgt wurden. Umgekehrt verdient ein als gut bewertetes Möbel eine bewusste Entscheidung gegen die Entsorgung: Es ist zu schade für den Container und gehört in den Wiederverkauf oder die Spende. So stellt die saubere Verbindung von Note und Maßnahme sicher, dass kein Wert verschenkt und nichts Unsicheres weiterbenutzt wird.

Der eigentliche Wert der Bewertung liegt also nicht in der Note selbst, sondern in der besseren Entscheidung, die sie ermöglicht. Statt pauschal zu entsorgen oder pauschal zu behalten, behandelt man jedes Möbel auf der für es richtigen Stufe – das spart Geld, schont Ressourcen und hält den Bestand sicher und repräsentativ.

6. Zustandsbewertung in vier Schritten

Strukturiert vorzugehen macht die Bewertung schnell und verlässlich. Die folgenden vier Schritte führen vom Bestand bis zur dokumentierten Maßnahme.

Zustandsbewertung in 4 Schritten

Zustandsbewertung in 4 Schritten

Vom Bestand zur dokumentierten MaĂźnahme
Praxis-Ablauf fĂĽr Unternehmen
1
Bestand erfassen & Kriterien festlegen
Alle Möbel auflisten und das Bewertungsraster festlegen: Funktionalität, Ergonomie, Sicherheit, Material. Eine einheitliche Skala – etwa 1 (wie neu) bis 5 (defekt) – macht die Bewertung vergleichbar.
StartRaster & Skala
2
Systematisch prĂĽfen & benoten
Jedes Möbel anhand der vier Kriterien durchgehen – Mechanik testen, Standfestigkeit prüfen, Mängel und Abnutzung erfassen. Ein fester Ablauf verhindert, dass versteckte Schäden übersehen werden.
PrĂĽfenvier Kriterien
3
Dokumentieren
Die Ergebnisse in einem Bewertungsprotokoll festhalten – pro Möbel eine Zeile, jede Note begründet. Diese Dokumentation dient Arbeitsschutz, Buchführung und einer eventuellen Betriebsprüfung als Nachweis.
BelegenProtokoll
4
MaĂźnahme ableiten
Aus der Note folgt die Entscheidung: weiternutzen, reparieren oder aufwerten, verkaufen, spenden – oder, bei defekten und unsicheren Stücken, fachgerecht recyceln und gegebenenfalls abschreiben.
Abschlussnutzen · reparieren · verwerten

Am Anfang steht das Bewertungsraster: die Möbel auflisten und die Kriterien samt Skala festlegen. Im zweiten Schritt wird systematisch geprüft – jedes Möbel anhand der vier Kriterien, mit einem festen Ablauf, der verhindert, dass versteckte Mängel übersehen werden. Der dritte Schritt ist die Dokumentation in einem Bewertungsprotokoll: pro Möbel eine Zeile, jede Note begründet. Dieses Protokoll ist die gemeinsame Grundlage für Arbeitsschutz, Buchführung und eine eventuelle Betriebsprüfung. Den Abschluss bildet die Maßnahme, die sich aus der Note ergibt.

Am sinnvollsten bindet man die Zustandsbewertung in die jährliche Inventur ein. So bleibt der Überblick aktuell, Sicherheitsmängel fallen früh auf, und Ersatzinvestitionen lassen sich planen, statt auf plötzliche Ausfälle teuer reagieren zu müssen. Eine saubere Bestandsführung – idealerweise digital – macht diesen wiederkehrenden Prozess zur Routine statt zur Belastung. Wer den Bestand ohnehin systematisch erfasst, hat die halbe Arbeit bereits getan.

Wer viele Standorte oder große Bestände bewertet, profitiert von einer digitalen Erfassung: Eine strukturierte Tabelle oder ein Inventar-Tool macht aus Einzelbewertungen eine durchsuchbare Datenbasis, in der sich Muster erkennen lassen – welche Möbelserie schnell altert, wo sich Mängel häufen, wann der nächste Austausch ansteht. So wird aus der punktuellen Prüfung ein kontinuierliches Bestandsmanagement, das Sicherheit, Nachhaltigkeit und Kostenplanung zusammenführt. Der Aufwand für die erste Erfassung zahlt sich spätestens beim zweiten Durchgang aus, wenn nur noch Veränderungen nachgepflegt werden müssen.

7. Häufige Fragen zur Zustandsbewertung von Büromobiliar

Was ist eine Zustandsbewertung von Büromöbeln?

Eine Zustandsbewertung ist die systematische Erfassung des physischen Zustands von Büromöbeln anhand fester Kriterien – Funktionalität, Ergonomie, Sicherheit sowie Material und Hygiene. Sie übersetzt den Eindruck in eine nachvollziehbare Note und bildet die Grundlage für den Arbeitsschutz, die Entscheidung über die weitere Verwertung und eine korrekte bilanzielle Behandlung. Anders als die Wertermittlung beziffert sie nicht den Preis, sondern den Zustand.

Wie oft sollte eine Zustandsbewertung durchgefĂĽhrt werden?

Empfehlenswert ist eine jährliche Bewertung im Rahmen der Inventur, um den Überblick über Zustand und Sicherheit zu behalten. Bei stark beanspruchtem Mobiliar, vor größeren Investitionsentscheidungen oder vor einer Büroauflösung kann eine häufigere oder detailliertere Analyse sinnvoll sein, um Mängel und Sicherheitsrisiken frühzeitig zu erkennen.

Wie lange ist die Nutzungsdauer von Büromöbeln?

Hier gibt es zwei Antworten. Steuerlich beträgt die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer laut AfA-Tabelle 13 Jahre – das ist die Abschreibungsdauer. Die tatsächliche Lebensdauer ist davon unabhängig: Hochwertige Markenmöbel halten oft deutlich länger, günstige weniger. Entscheidend für die weitere Nutzung ist nicht der Buchwert, sondern der reale Zustand – und genau den klärt die Zustandsbewertung.

Was ist der Unterschied zwischen Zustandsbewertung und Abschreibung?

Die Abschreibung ist ein rein buchhalterischer Vorgang, der den Wert eines Möbels pauschal über die Nutzungsdauer verteilt. Die Zustandsbewertung ist dagegen eine physische Analyse des tatsächlichen Gebrauchswerts zu einem bestimmten Zeitpunkt. Sie kann eine außerplanmäßige Abschreibung begründen, wenn der reale Wert dauerhaft unter den Buchwert fällt – beide ergänzen sich also, sind aber nicht dasselbe.

Welche rechtlichen Vorgaben gelten für Büroarbeitsplätze?

Die zentralen Vorgaben finden sich in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR). Speziell für Büros konkretisiert die DGUV Information 215-410 die Anforderungen an Ergonomie, Sicherheit und die Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen. Hinzu kommt die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz, in die der Zustand des Mobiliars einfließt.

8. Fazit: der Zustand als Grundlage jeder Entscheidung

Die Zustandsbewertung von Büromobiliar ist ein unscheinbares, aber wirkungsvolles Werkzeug. Sie verbindet drei Anliegen in einer Prüfung: Sie sichert die Arbeitsplätze und erfüllt einen Teil der Arbeitsschutz-Pflicht, sie liefert die Grundlage für die richtige Verwertungsentscheidung, und sie sorgt für eine korrekte bilanzielle Behandlung – bis hin zur möglichen Teilwertabschreibung. Der Schlüssel ist ein einheitliches Bewertungsraster aus vier Kriterien und eine saubere Dokumentation.

Vor allem aber trennt sie zwei Dinge, die oft verwechselt werden: die steuerliche Nutzungsdauer von der tatsächlichen Lebensdauer. Nicht der Buchwert entscheidet, ob ein Möbel weiterlebt, sondern sein realer Zustand. Wer das versteht und regelmäßig bewertet, nutzt seinen Bestand länger, sicherer und wirtschaftlicher – und hat für jeden Schritt danach, vom Verkauf bis zum Recycling, die belastbare Grundlage in der Hand.

Quellenverzeichnis

  1. Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) – Anforderungen an Arbeitsstätten und Arbeitsmittel. gesetze-im-internet.de/arbst_ttv_2004
  2. § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) – Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung). gesetze-im-internet.de/arbschg/__5.html
  3. DGUV Information 215-410 – Bildschirm- und Büroarbeitsplätze (Leitfaden für die Gestaltung). publikationen.dguv.de
  4. § 6 EStG – Bewertung (Teilwert / außerplanmäßige Abschreibung). gesetze-im-internet.de/estg/__6.html
  5. Bundesfinanzministerium: AfA-Tabelle „AV" – Büromöbel, Nutzungsdauer 13 Jahre. bundesfinanzministerium.de – AfA-Tabelle AV

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Bild von Anina Blatter, Einrichtungsberaterin bei Fenyx Office
Anina Blatter
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