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Aktenvernichtung bei Büroauflösung sicher durchführen 📄 DIN 66399 ✓ Datenschutz ✓ Vernichtungszertifikat ✓ Compliance sichern!
Die sichere Aktenvernichtung bei einer Büroauflösung ist ein mehrstufiger Prozess, der mit der Identifizierung und Sortierung aller datenschutzrelevanten Dokumente beginnt. Anschließend müssen die Akten gemäß der DIN 66399 klassifiziert und durch einen zertifizierten Dienstleister oder mit geeigneten Geräten vernichtet werden. Der Prozess endet mit der Ausstellung eines Vernichtungszertifikats, das die datenschutzkonforme Entsorgung nachweist.
Eine professionelle Aktenvernichtung ist gesetzlich vorgeschrieben, weil Unternehmen rechtlich verpflichtet sind, personenbezogene und sensible Geschäftsdaten vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Dies ergibt sich aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Eine Nichteinhaltung kann hohe Bußgelder und Reputationsschäden zur Folge haben.
Wenn ein Unternehmen aufgelöst wird, enden die datenschutzrechtlichen Pflichten nicht automatisch. Alle Dokumente, die personenbezogene Daten enthalten – wie Personalakten, Kundeninformationen oder Lieferantendaten – müssen nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen sicher vernichtet werden. Da diese Daten ein hohes Missbrauchspotenzial bergen, reicht eine einfache Entsorgung im Altpapier nicht aus. Die DSGVO fordert, dass die Vernichtung auf eine Weise erfolgt, die eine Wiederherstellung der Informationen unmöglich macht.
Die Beauftragung eines professionellen Dienstleisters stellt sicher, dass diese Vernichtung nachweisbar und nach höchsten Sicherheitsstandards erfolgt. Solche Anbieter nutzen geschlossene Sicherheitsbehälter für den Transport und industrielle Schredderanlagen, die die Anforderungen der relevanten Normen erfüllen. Weil die rechtlichen Konsequenzen bei einer Datenpanne gravierend sind, ist die nachweisbare, konforme Entsorgung ein unverzichtbarer Schritt zur Absicherung der Verantwortlichen auch nach der Schließung des Geschäftsbetriebs.
Die DIN 66399 ist die maßgebliche Norm für die Datenträgervernichtung und definiert Schutzklassen sowie Sicherheitsstufen, um eine dem Schutzbedarf angemessene Vernichtung sicherzustellen. Sie bietet einen rechtssicheren Rahmen, da sie festlegt, wie klein die Partikel nach dem Schreddern sein müssen, damit eine Rekonstruktion der Daten ausgeschlossen ist.
Die Norm unterteilt Daten in drei Schutzklassen. Schutzklasse 1 umfasst normale, interne Daten, bei denen eine unbefugte Offenlegung begrenzte negative Auswirkungen hätte. Schutzklasse 2 gilt für vertrauliche Daten wie Personalakten, deren Missbrauch zu erheblichen Nachteilen führen kann. Die höchste Schutzklasse 3 ist für streng geheime Daten reserviert, deren Preisgabe existenzbedrohende Folgen für eine Person oder ein Unternehmen haben könnte. [Herausgeber: Deutsches Institut für Normung, DIN].
Diesen Schutzklassen sind sieben Sicherheitsstufen zugeordnet, die die maximale Partikelgröße nach der Zerkleinerung vorschreiben. Für allgemeines Schriftgut (Schutzklasse 1) reicht oft die Sicherheitsstufe P-3. Für sensible, personenbezogene Daten (Schutzklasse 2) wird mindestens die Sicherheitsstufe P-4 empfohlen, bei der ein DIN-A4-Blatt in über 400 Partikel zerkleinert wird. Wenn es um geheime Daten geht (Schutzklasse 3), sind die Stufen P-5 bis P-7 erforderlich. Die Wahl der richtigen Sicherheitsstufe ist entscheidend, um die Compliance-Anforderungen der DSGVO zu erfüllen.
Die Auswahl des richtigen Dienstleisters für die Aktenvernichtung erfolgt anhand von Kriterien wie der Zertifizierung nach DIN 66399, der Bereitstellung eines geschlossenen Sicherheitskreislaufs und der Ausstellung eines rechtssicheren Vernichtungszertifikats. Ein vertrauenswürdiger Anbieter garantiert Transparenz und dokumentiert den gesamten Prozess lückenlos von der Abholung bis zur Vernichtung.
Ein entscheidendes Kriterium ist die Zertifizierung des Unternehmens als Entsorgungsfachbetrieb. Diese Zertifizierung belegt, dass der Dienstleister über die notwendige Zuverlässigkeit, Fachkunde und technische Ausstattung verfügt. Des Weiteren sollte der gesamte Prozess in einem geschlossenen System stattfinden. Das bedeutet, die Akten werden in verschließbaren Sicherheitsbehältern abgeholt, ohne Zwischenlagerung direkt zu einer gesicherten Vernichtungsanlage transportiert und dort umgehend vernichtet. Dadurch wird das Risiko eines Datenzugriffs durch Unbefugte minimiert.
Es empfiehlt sich, im Vorfeld Angebote zu vergleichen und auf transparente Preismodelle zu achten. Die Kosten können nach Gewicht, Volumen oder pro Sicherheitsbehälter berechnet werden. Ein seriöser Partner klärt vorab über alle anfallenden Kosten auf und bietet eine Beratung zur benötigten Sicherheitsstufe an. Schließlich ist die Erfahrung des Dienstleisters mit Büroauflösungen ein wichtiger Faktor. Solche Unternehmen kennen die logistischen Herausforderungen und können den Prozess effizient und diskret abwickeln, was gerade bei einer Firmenauflösung zur Kostenreduktion beiträgt, da zum Beispiel weitere Mietzahlungen vermieden werden können. [Herausgeber: Studenten-Power Team Stuttgart].
Grundsätzlich müssen alle Dokumente mit personenbezogenen oder sensiblen Geschäftsdaten nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen vernichtet werden. Die Fristen variieren je nach Art des Dokuments und reichen von zwei bis zu zehn Jahren. Eine vorzeitige Vernichtung ist ebenso unzulässig wie eine zu späte Entsorgung.
Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen sind primär im Handelsgesetzbuch (HGB) und der Abgabenordnung (AO) geregelt. Eine Frist von 10 Jahren gilt beispielsweise für Buchungsbelege, Rechnungen, Jahresabschlüsse, Bilanzen sowie Lohn- und Gehaltslisten. Geschäftsbriefe, Verträge und andere Handelsbriefe müssen in der Regel 6 Jahre aufbewahrt werden. [Herausgeber: Bundesministerium des Innern]. Personalakten enthalten besonders sensible Daten und unterliegen unterschiedlichen Fristen; bestimmte Dokumente wie Arbeitszeugnisse sollten bis zu drei Jahre nach Austritt des Mitarbeitenden aufbewahrt werden, um eventuelle Rechtsansprüche abwehren zu können.
Die folgende Tabelle gibt einen strukturierten Überblick über gängige Dokumentenarten und deren Aufbewahrungsfristen. Es ist entscheidend, vor der Vernichtung eine genaue Prüfung und Sortierung vorzunehmen, um keine Dokumente zu früh zu entsorgen.
Dokumentenart | Gesetzliche Aufbewahrungsfrist | Rechtliche Grundlage |
---|---|---|
Jahresabschlüsse, Bilanzen, Inventare, Lageberichte | 10 Jahre | § 257 HGB, § 147 AO |
Buchungsbelege (Eingangs- & Ausgangsrechnungen) | 10 Jahre | § 257 HGB, § 147 AO |
Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Lohnsteuerunterlagen | 10 Jahre | § 41 EStG, § 147 AO |
Empfangene und versendete Handels- und Geschäftsbriefe | 6 Jahre | § 257 HGB |
Angebote mit Auftragserteilung, Auftragsbestätigungen | 6 Jahre | § 257 HGB |
Bewerbungsunterlagen (abgelehnter Bewerber*innen) | ca. 6 Monate | Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) |
Nach der physischen Vernichtung der Akten stellt der zertifizierte Dienstleister ein Vernichtungszertifikat aus. Dieses Dokument ist von entscheidender Bedeutung, da es als rechtssicherer Nachweis dient, dass die Entsorgung aller Dokumente datenschutzkonform und gemäß der DIN 66399 durchgeführt wurde. Es schützt die Verantwortlichen vor späteren Haftungsansprüchen.
Das Vernichtungszertifikat enthält alle relevanten Informationen über den Vorgang. Dazu gehören der Name des Auftraggebers, die Art und Menge der vernichteten Datenträger, die angewandte Sicherheitsstufe nach DIN 66399, das Datum und der Ort der Vernichtung sowie die Unterschrift des verantwortlichen Entsorgungsfachbetriebs. Dieses Protokoll ist ein unverzichtbares Dokument für die interne Compliance-Dokumentation und muss im Falle einer Prüfung durch die Datenschutzbehörde vorgelegt werden können.
Weil dieses Zertifikat die Erfüllung der Rechenschaftspflicht nach Artikel 5 der DSGVO belegt, bietet es eine rechtliche Absicherung. Ohne diesen Nachweis kann ein Unternehmen im Zweifel nicht beweisen, dass es seiner Pflicht zur sicheren Datenvernichtung nachgekommen ist. Die Materialien, die nach der Zerkleinerung anfallen, werden in der Regel zu Ballen gepresst und dem Recyclingkreislauf zugeführt. Somit wird nicht nur der Datenschutz, sondern auch die Nachhaltigkeit berücksichtigt, da aus den Papierresten neue Produkte entstehen können.
Die Kosten für eine professionelle Aktenvernichtung variieren je nach Menge der Akten, der gewählten Sicherheitsstufe und dem Dienstleister. Übliche Abrechnungsmodelle sind pro Kilogramm, pro Aktenordner oder pro bereitgestelltem Sicherheitsbehälter. Die Preise beginnen oft bei etwa 30 bis 50 Euro pro 100 kg.
Ja, eine eigene Vernichtung ist möglich, wenn der verwendete Büroschredder die für die jeweiligen Dokumente erforderliche Sicherheitsstufe nach DIN 66399 erfüllt. Bei großen Mengen, wie sie bei einer Büroauflösung anfallen, ist dies jedoch oft unpraktikabel, zeitaufwendig und weniger sicher als die Beauftragung eines zertifizierten Fachbetriebs.
Professionelle Dienstleister können in der Regel ganze Aktenordner samt Metallbügeln vernichten. Leistungsstarke Industrie-Schredder sind in der Lage, Papier, Pappe und Metallteile gleichzeitig zu zerkleinern. Die Materialien werden anschließend im Recyclingprozess sortiert und getrennt, was den Prozess für das Unternehmen erheblich vereinfacht.
Die Dauer hängt von der Menge der Akten und der Logistik des Dienstleisters ab. Die Abholung der Sicherheitsbehälter kann oft innerhalb weniger Tage organisiert werden. Die eigentliche Vernichtung erfolgt meist direkt nach Ankunft in der Anlage. Eine komplette Büroauflösung kann im Schnitt 3-6 Werktage in Anspruch nehmen. [Herausgeber: Studenten-Power Team Stuttgart].
Ja, die Pflicht zur sicheren Vernichtung gilt nicht nur für Papierdokumente, sondern auch für alle digitalen Datenträger wie Festplatten, USB-Sticks, CDs oder SSDs. Auch hierfür gibt es spezielle Verfahren und Sicherheitsstufen gemäß DIN 66399, um eine unwiederbringliche Zerstörung der gespeicherten Daten zu gewährleisten.
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