Verkehrswege Büro: Optimale Raumnutzung

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Inhaltsverzeichnis

Wie gestaltet man Verkehrswege im Büro sicher und effizient?

Die systematische Planung von Verkehrswegen im Büro ist eine grundlegende Voraussetzung für Sicherheit, Effizienz und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Sie umfasst die bewusste Gestaltung aller Laufwege, Flure und Bewegungsflächen, um reibungslose Arbeitsabläufe zu gewährleisten und Unfallrisiken zu minimieren. Ein durchdachtes Konzept berücksichtigt dabei nicht nur Mindestbreiten, sondern auch die Frequenz und Art der Nutzung, um Engpässe und Störungen zu vermeiden. Weil eine optimierte Wegeführung die zurückzulegenden Distanzen verkürzt, steigert sie direkt die Produktivität und fördert zugleich das Wohlbefinden der Mitarbeitenden durch eine klare und stressfreie Orientierung im Raum.

Die Basis für eine rechtskonforme Gestaltung bildet die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) in Verbindung mit den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR). Insbesondere die ASR A1.8 „Verkehrswege“ und die ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“ definieren konkrete Anforderungen, deren Einhaltung für Arbeitgeber*innen verpflichtend ist. Wenn diese Vorgaben ignoriert werden, kann dies nicht nur zu Bußgeldern, sondern im Falle eines Unfalls auch zu haftungsrechtlichen Konsequenzen führen. Daher ist die Integration der Verkehrswegeplanung ein zentraler Baustein jeder professionellen Bürogestaltung und sollte bereits in der frühesten Konzeptionsphase eines neuen Büros oder einer Umgestaltung Berücksichtigung finden.

Was sind Verkehrswege im Büro und warum sind sie entscheidend?

Verkehrswege im Büro sind alle Flächen, die dem Personen- oder innerbetrieblichen Transportverkehr dienen. Dazu zählen Flure, Gänge, Treppen, Türen sowie die Laufwege zwischen Arbeitsplätzen, zu Besprechungsräumen, Sanitäranlagen oder Teeküchen. Ihre Gestaltung ist entscheidend für die Betriebssicherheit, die Arbeitseffizienz und die Einhaltung gesetzlicher Arbeitsschutzvorgaben.

Die primäre Funktion von Verkehrswegen ist die Gewährleistung eines sicheren und ungehinderten Bewegungsablaufs für alle Beschäftigten. Da schlecht geplante oder blockierte Wege eine der Hauptursachen für Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle im Büroumfeld sind, trägt ihre korrekte Dimensionierung und Freihaltung maßgeblich zur Unfallprävention bei. Laut der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) ist eine sichere Trennung von Fuß- und eventuellem Fahrzeugverkehr (z.B. Transportwagen) essenziell, um Kollisionen zu verhindern [VBG]. Ein gut strukturiertes Wegenetz sorgt zudem für eine klare Orientierung und reduziert Stress, was sich positiv auf das allgemeine Arbeitsklima auswirkt.

Darüber hinaus beeinflussen Verkehrswege die Effizienz der Arbeitsprozesse. Kurze und logische Verbindungen zwischen häufig genutzten Funktionsbereichen minimieren unnötige Laufdistanzen und Zeitverluste. In modernen Arbeitswelten, die zunehmend auf Flexibilität und Kollaboration setzen, verändern sich die Bewegungsströme. Eine Studie der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. zeigt, wie New-Work-Konzepte die Mobilitätsmuster am Arbeitsplatz verändern, was eine anpassungsfähige Planung der internen Verkehrswege erfordert, um die Kommunikation und den schnellen Austausch zwischen Teams zu unterstützen [vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V.].

Welche gesetzlichen Vorschriften regeln die Breite von Verkehrswegen?

Die maßgeblichen Vorschriften für die Breite von Verkehrswegen in Arbeitsstätten sind in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.8 „Verkehrswege“ festgelegt. Diese konkretisiert die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung und gibt klare Mindestmaße vor, die sich nach der Anzahl der Nutzenden und der Art des Verkehrs richten.

Die ASR A1.8 unterscheidet zwischen Haupt- und Nebenverkehrswegen. Hauptverkehrswege sind Verbindungen, die von vielen Personen genutzt werden, wie zum Beispiel Hauptflure, die zu Ausgängen führen. Nebenverkehrswege sind hingegen Gänge, die nur zu einzelnen Arbeitsplätzen oder selten genutzten Bereichen führen. Die Mindestbreite wird anhand der maximalen Anzahl von Personen bestimmt, die den Weg gleichzeitig benutzen. Wenn zusätzlich Transportmittel wie Akten- oder Servierwagen eingesetzt werden, müssen Sicherheitszuschläge hinzugerechnet werden. Diese sind notwendig, um einen sicheren Abstand zwischen den Transportmitteln und den zu Fuß gehenden Personen zu gewährleisten.

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Mindestbreiten für reine Fußgängerverkehrswege gemäß der ASR A1.8 [Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin].

Mindestbreiten für Verkehrswege (Fußgängerverkehr) nach ASR A1.8
Max. Anzahl der Benutzer*innen Lichte Mindestbreite des Weges Typische Anwendung
bis 5 Personen 0,875 m Nebenverkehrswege zu einzelnen Büros
bis 20 Personen 1,00 m Gänge in kleineren Abteilungen
bis 100 Personen 1,20 m Hauptverkehrswege, Flure
bis 250 Personen 1,80 m Hauptflure in größeren Gebäuden
bis 400 Personen 2,40 m Stark frequentierte Korridore

Wie plant man Bewegungsabläufe und Laufwege systematisch?

Eine systematische Planung von Laufwegen optimiert die Effizienz und Sicherheit im Büroalltag. Sie basiert auf einer Analyse der Bewegungsfrequenzen zwischen zentralen Orten wie Eingängen, Arbeitsplätzen, Besprechungszonen und Gemeinschaftsbereichen. Ziel ist es, logische und kurze Verbindungen zu schaffen, die Arbeitsabläufe unterstützen und Störungen minimieren.

Die Planung erfolgt in mehreren Schritten. Zunächst wird eine Analyse der Bewegungsströme durchgeführt: Welche Abteilungen oder Personen interagieren am häufigsten? Welche Wege werden für den Materialtransport genutzt? Auf Basis dieser Analyse werden Haupt- und Nebenverkehrswege definiert. Hauptverkehrswege sollten die am stärksten frequentierten Zonen direkt und ohne Umwege verbinden. Im Anschluss erfolgt die Zonierung, bei der funktionell zusammengehörige Teams oder Bereiche räumlich nah zueinander platziert werden, um die internen Wege zu verkürzen. Dieser Ansatz reduziert nicht nur die Gehzeiten, sondern fördert auch die spontane Kommunikation und Zusammenarbeit.

Im nächsten Schritt, dem Layout, werden Möbel und Ausstattung so positioniert, dass die definierten Verkehrswege frei bleiben und die vorgeschriebenen Mindestbreiten eingehalten werden. Hierbei ist es wichtig, auch Bewegungsflächen an den Arbeitsplätzen selbst zu berücksichtigen, damit Stühle oder geöffnete Schranktüren die Gänge nicht blockieren. Die DGUV Information 215-410 "Büroraumplanung" bietet hierzu detaillierte Hilfestellungen und empfiehlt, Verkehrswege klar von Arbeits- und Stellflächen zu trennen, um eine intuitive Nutzung zu ermöglichen [Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung]. Wenn diese Trennung erfolgt ist, werden Störungen im Arbeitsfluss und potenzielle Unfallrisiken von vornherein reduziert.

Welche Gefahrenquellen gibt es auf Verkehrswegen und wie werden sie vermieden?

Auf Verkehrswegen im Büro lauern verschiedene, oft unscheinbare Gefahrenquellen, die zu Unfällen führen können. Die häufigsten Risiken sind Stolperfallen durch lose Kabel oder abgestellte Gegenstände, Rutschgefahren auf nassen Böden sowie Kollisionen an unübersichtlichen Ecken oder Engstellen. Eine proaktive Gefahrenvermeidung ist daher unerlässlich.

  • Stolpergefahren: Herumliegende Kabel von Computern oder Telefonen sind eine der Hauptursachen für Stürze. Diese lassen sich durch den Einsatz von Kabelkanälen, Kabelschlangen oder einer Unterflur-Elektrifizierung wirksam beseitigen. Ebenso dürfen Gegenstände wie Kartons, Taschen oder Büromaterialien nicht auf Verkehrswegen abgestellt werden. Hier helfen klare Regelungen und die Bereitstellung ausreichender, leicht erreichbarer Stauflächen.
  • Rutschgefahren: Verschüttete Flüssigkeiten im Bereich von Teeküchen oder Wasserspendern müssen umgehend beseitigt werden. Im Eingangsbereich können bei Nässe Schmutzfangmatten das Risiko minimieren. Die Wahl eines rutschhemmenden Bodenbelags (entsprechend der Bewertungsgruppe R9) ist eine grundlegende präventive Maßnahme.
  • Kollisionsgefahren: An unübersichtlichen Kreuzungen oder an Türen, die direkt in einen Verkehrsweg hinein öffnen, besteht ein erhöhtes Kollisionsrisiko. Wenn bauliche Veränderungen nicht möglich sind, können Sicherheitsspiegel an Ecken die Sicht verbessern. Türen mit Sichtfenstern erhöhen ebenfalls die Sicherheit, da Personen auf der anderen Seite frühzeitig erkannt werden.

Eine gute und gleichmäßige Beleuchtung ist eine weitere Grundvoraussetzung für sichere Verkehrswege. Dunkle Flure oder Treppenhäuser erhöhen das Unfallrisiko erheblich. Alle Verkehrswege, insbesondere Flucht- und Rettungswege, müssen zu jeder Zeit frei von Hindernissen und uneingeschränkt nutzbar sein. Regelmäßige Kontrollen durch Sicherheitsbeauftragte oder Führungskräfte helfen dabei, Gefahrenquellen frühzeitig zu identifizieren und zu beseitigen. [VBG]

Wie beeinflusst die Bürogestaltung die Barrierefreiheit von Verkehrswegen?

Die Bürogestaltung legt den Grundstein für die Barrierefreiheit und damit für eine inklusive Arbeitsumgebung. Barrierefreie Verkehrswege stellen sicher, dass alle Mitarbeitenden, einschließlich Personen mit Mobilitätseinschränkungen, Rollstuhlnutzer*innen oder Personen mit Kinderwagen, sich sicher und selbstständig im Gebäude bewegen können.

Eine barrierefreie Planung geht über die allgemeinen Mindestbreiten der ASR A1.8 hinaus. Gemäß den Normen für barrierefreies Bauen (z.B. DIN 18040) müssen Hauptverkehrswege eine lichte Breite von mindestens 1,50 m aufweisen. Diese Breite ermöglicht es zwei Rollstuhlnutzer*innen, aneinander vorbeizukommen. Engstellen dürfen eine Breite von 1,20 m nicht unterschreiten und müssen kurz gehalten sein. Türen sollten eine lichte Durchgangsbreite von mindestens 0,90 m haben und ohne Schwellen ausgeführt sein. Ein wesentlicher Aspekt sind zudem die Bewegungsflächen. Vor Türen oder in Aufzügen werden Bewegungsflächen von 1,50 m x 1,50 m benötigt, damit Rollstuhlnutzer*innen bequem wenden und rangieren können.

Da Stufen und Schwellen unüberwindbare Hindernisse darstellen, müssen sie konsequent vermieden oder durch Rampen mit einer maximalen Steigung von 6 % ersetzt werden. Auch Bedienelemente wie Lichtschalter oder Türöffner müssen in einer erreichbaren Höhe (typischerweise 0,85 m) angebracht sein. Ein umfassendes Konzept zur Barrierefreiheit berücksichtigt darüber hinaus das Zwei-Sinne-Prinzip, indem es visuelle Informationen (z.B. Beschilderung) mit taktilen oder akustischen Elementen kombiniert. Ein barrierefreies Büro ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch ein klares Zeichen für eine wertschätzende und integrative Unternehmenskultur.

Häufige Fragen zu Verkehrswegen im Büro

Muss ein Verkehrsweg im Büro markiert werden?

In typischen Büroumgebungen ist eine Bodenmarkierung von Verkehrswegen in der Regel nicht erforderlich. Eine Markierungspflicht kann jedoch in größeren, unübersichtlichen Open-Space-Büros oder in Bereichen mit gemischtem Verkehr (z.B. Fußgänger und Transportwagen) bestehen, um die Sicherheit zu erhöhen und die Wegeführung zu verdeutlichen.

Wie breit muss ein Flur sein, der auch ein Fluchtweg ist?

Die Breite eines Fluchtweges richtet sich nach der ASR A2.3 und hängt von der Anzahl der Personen ab, die im Notfall auf diesen Weg angewiesen sind. Die Mindestbreite entspricht oft den Maßen der Verkehrswege nach ASR A1.8, kann aber bei einem hohen Personenaufkommen deutlich größer ausfallen.

Zählt der Bereich hinter einem Schrank zum Verkehrsweg?

Nein, der Bereich hinter oder zwischen eng stehenden Möbelstücken zählt nicht als offizieller Verkehrsweg. Verkehrswege sind explizit für die Fortbewegung geplante und freigehaltene Flächen. Bereiche, die nicht für den regelmäßigen Durchgang vorgesehen sind, müssen die Anforderungen an Mindestbreiten nicht erfüllen.

Was ist der Unterschied zwischen einem Haupt- und einem Nebenverkehrsweg?

Ein Hauptverkehrsweg verbindet wichtige Bereiche wie den Eingang mit Abteilungen oder führt zu Notausgängen und wird von vielen Personen genutzt. Ein Nebenverkehrsweg ist ein weniger frequentierter Gang, der beispielsweise nur zu wenigen, einzelnen Arbeitsplätzen führt. Die Mindestbreiten für Hauptverkehrswege sind größer.

Quellenverzeichnis

  1. VBG – Ihre gesetzliche Unfallversicherung. (o. D.). Verkehrswege im Gebäude. Abgerufen von https://www.vbg.de/cms/arbeitsschutz/arbeit-gestalten/arbeitsstaetten/verkehrswege-im-gebaeude
  2. vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. (2025). Längerfristige Auswirkungen von New Work auf die Mobilität der Menschen in Bayern. [Studie von Prognos AG]. Abgerufen von https://www.vbw-bayern.de
  3. Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). (2022, März). Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A1.8 „Verkehrswege“. Abgerufen von https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/ASR/ASR-A1-8
  4. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV). (o. D.). DGUV Information 215-410: Büroraumplanung - Hilfen für das systematische Planen und Gestalten von Büros. Abgerufen von https://publikationen.dguv.de

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