Büromöbel Rückgabe & Widerruf: Ihre Rechte beim Einkauf

Büromöbel Rückgabe & Widerruf erklärt 📦 Fristen ✓ Bedingungen ✓ Gutscheinregelungen ✓ Sorgloser Einkauf von Büroausstattung!

Inhaltsverzeichnis

Welche Rechte haben Unternehmen bei der Rückgabe und dem Widerruf von Büromöbeln?

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Rückgabe und den Widerruf von Büromöbeln sind für Unternehmen ein zentrales Thema, um kostspielige Fehler zu vermeiden und Prozesse effizient zu gestalten. Entscheidend ist hierbei die Unterscheidung zwischen dem gesetzlichen Widerrufsrecht, das primär für Verbraucher*innen gilt, und vertraglich vereinbarten Rückgaberechten, die im B2B-Geschäft maßgeblich sind. Für online bestellte Waren existiert eine gesetzliche Widerrufsfrist, die unter bestimmten Umständen auch für Geschäftskund*innen relevant sein kann, wenn diese als Verbraucher*innen agieren. Die genauen Konditionen, Fristen und die Kostentragung für Rücksendungen hängen stark von der Art des Geschäfts (B2B oder B2C), den Vertragsbedingungen und der korrekten Information durch den/die Verkäufer*in ab.

Was ist der Unterschied zwischen Widerrufsrecht und Rückgaberecht bei Büromöbeln?

Der wesentliche Unterschied liegt in der rechtlichen Grundlage: Das Widerrufsrecht ist ein gesetzlich verankerter Anspruch für Verbraucher*innen bei Fernabsatzgeschäften, während das Rückgaberecht eine freiwillige, vertragliche Zusage des/der Händler*in ist. Ein klar definiertes Rückgaberecht kann die Kundenzufriedenheit erheblich steigern und die Abwicklung von Retouren vereinfachen.

Das Widerrufsrecht ist in § 312g des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt und soll Verbraucher*innen schützen, die eine Ware vor dem Kauf nicht physisch prüfen können, wie es bei Online-Bestellungen der Fall ist. Da Käufer*innen die Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise eines Bürostuhls oder Schreibtischs nicht testen können, gewährt ihnen das Gesetz eine Bedenkzeit von 14 Tagen nach Erhalt der Ware. Innerhalb dieser Frist kann der Vertrag ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Dieses Recht gilt grundsätzlich nicht für Geschäfte zwischen Unternehmen (B2B), da hier von einem professionellen Handeln auf Augenhöhe ausgegangen wird.

Im Gegensatz dazu ist das Rückgaberecht oder Umtauschrecht eine reine Kulanzleistung des/der Verkäufer*in. Insbesondere im stationären Handel oder im B2B-E-Commerce gibt es kein gesetzliches Recht auf Rückgabe bei Nichtgefallen. Wenn ein/eine Händler*in ein Rückgaberecht anbietet, dann legt er/sie die Bedingungen dafür selbst fest, beispielsweise die Frist, den erforderlichen Zustand der Ware und ob der Kaufpreis erstattet oder ein Gutschein ausgestellt wird. Für Unternehmen ist es daher entscheidend, vor dem Kauf von Büroausstattung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des/der Lieferant*in genau zu prüfen, um die geltenden Rückgabekonditionen zu verstehen. [Industrie- und Handelskammer München]

Ein formalisiertes und klar kommuniziertes Rückgaberecht fungiert als wichtiges Instrument zur Kundenbindung und kann den administrativen Aufwand bei Retouren signifikant minimieren. Analysen im E-Commerce zeigen, dass eine transparente Rückgabepolitik das Vertrauen der Käufer*innen stärkt. Wenn Unternehmen wissen, dass sie eine unkomplizierte Möglichkeit zur Rückgabe haben, falls ein Produkt nicht den Erwartungen entspricht, erhöht dies die Wahrscheinlichkeit eines Kaufabschlusses. Dies gilt insbesondere bei größeren Investitionen wie der kompletten Büroausstattung, wo Passform und Ergonomie eine wesentliche Rolle spielen.

Welche Fristen und Bedingungen gelten für den Widerruf von online bestellter Büroausstattung?

Für Verbraucher*innen gilt eine gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen, die mit dem Erhalt der Ware beginnt. Fehlt eine korrekte Widerrufsbelehrung durch den/die Händler*in, verlängert sich diese Frist erheblich. Diese Regelung schützt Käufer*innen vor unzureichender Information und schafft eine klare rechtliche Grundlage.

Die 14-tägige Frist beginnt am Tag, nachdem der/die Käufer*in oder eine von ihm/ihr benannte dritte Person die Ware in Besitz genommen hat. Wenn eine Bestellung für Büromöbel in mehreren Teillieferungen versendet wird, zum Beispiel erst die Schreibtische und später die Stühle, beginnt die Frist erst zu laufen, wenn die letzte Teilsendung zugestellt wurde. Dies stellt sicher, dass der/die Käufer*in die gesamte Bestellung prüfen kann, bevor die Frist abläuft. Der Widerruf muss aktiv und eindeutig erklärt werden, beispielsweise per E-Mail, Brief oder über ein vom Händler bereitgestelltes Online-Formular. Die bloße Rücksendung der Ware ohne eine solche Erklärung ist für einen wirksamen Widerruf nicht ausreichend.

Eine entscheidende Bedingung für den Beginn der 14-tägigen Frist ist die ordnungsgemäße Belehrung des/der Käufer*in über sein/ihr Widerrufsrecht. Wenn der/die Händler*in diese Informationspflicht versäumt oder eine fehlerhafte Belehrung bereitstellt, beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen. In einem solchen Fall verlängert sich das Widerrufsrecht auf maximal 12 Monate und 14 Tage ab dem ursprünglichen Erhalt der Ware. [Industrie- und Handelskammer München] Diese Regelung setzt einen starken Anreiz für Verkäufer*innen, ihre Kund*innen transparent und gesetzeskonform über ihre Rechte aufzuklären. Sobald der/die Händler*in die korrekte Belehrung nachholt, beginnt ab diesem Zeitpunkt die reguläre 14-tägige Frist.

Vergleich: Gesetzliches Widerrufsrecht vs. Freiwilliges Rückgaberecht
Merkmal Gesetzliches Widerrufsrecht Freiwilliges Rückgaberecht
Rechtsgrundlage Gesetzlich vorgeschrieben (§ 312g BGB) Freiwillige Leistung des Händlers (Kulanz, AGB)
Gültigkeit Primär für Verbraucher (B2C) bei Fernabsatzverträgen Gilt für B2C und B2B, wenn vom Händler angeboten
Frist 14 Tage nach Warenerhalt Wird vom Händler individuell festgelegt (z.B. 30 oder 100 Tage)
Grund für Rückgabe Keine Angabe von Gründen erforderlich Bedingungen werden vom Händler definiert (z.B. nur bei Originalverpackung)
Folge Rückabwicklung des Kaufvertrags, Erstattung des Kaufpreises Erstattung, Gutschein oder Umtausch je nach AGB des Händlers

Wer trägt die Kosten für die Rücksendung von Büromöbeln?

Grundsätzlich tragen die Käufer*innen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren, sofern der/die Verkäufer*in sie vor dem Kauf darüber informiert hat. Bietet der/die Händler*in jedoch eine kostenlose Rücksendung an oder versäumt die Informationspflicht, muss er/sie die Kosten übernehmen.

Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2014 gilt der Grundsatz, dass Verbraucher*innen die Kosten für die Retoure selbst tragen müssen, unabhängig vom Wert der Ware. Die frühere Regelung, bei der Händler*innen die Rücksendekosten für Waren über 40 Euro übernehmen mussten, ist ersatzlos entfallen. Diese Neuregelung gilt jedoch nur unter einer Bedingung: Der/die Händler*in muss den/die Käufer*in vor Vertragsabschluss klar und verständlich darüber informieren, dass er/sie die Rücksendekosten im Falle eines Widerrufs zu tragen hat. Diese Information findet sich üblicherweise in der Widerrufsbelehrung oder den AGB. [ERGO Rechtsportal]

Wenn diese Information fehlt, kehrt sich die Kostentragungslast um. Dann muss der/die Händler*in die Kosten für die Rücksendung vollständig übernehmen. Viele Online-Händler für Büromöbel entscheiden sich jedoch aus Wettbewerbs- und Kundenservice-Gründen dafür, die Rücksendekosten freiwillig zu tragen. Sie bieten oft ein kostenloses Retourenlabel an, da dies die Kaufschwelle senkt und als positives Servicemerkmal wahrgenommen wird. Für Unternehmen, die Büromöbel einkaufen, bedeutet dies, dass die Konditionen zur Kostentragung ein wichtiger Punkt in den Vertragsverhandlungen oder bei der Auswahl eines/einer Lieferant*in sein können, insbesondere bei sperrigen und schweren Gütern wie Schreibtischen oder Aktenschränken, bei denen die Speditionskosten erheblich sein können.

Gibt es Ausnahmen vom Widerrufsrecht bei Büromöbeln?

Ja, das Gesetz sieht bestimmte Ausnahmen vor, bei denen das Widerrufsrecht nicht gilt. Dies betrifft vor allem Büromöbel, die nach spezifischen Kund*innenwünschen angefertigt wurden. Auch versiegelte Produkte, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, können ausgenommen sein.

Die wichtigste Ausnahme im Bereich der Büroausstattung betrifft nach Maß gefertigte Produkte. Wenn ein Unternehmen beispielsweise Schreibtische bestellt, die exakt an die Maße eines Raumes angepasst sind, oder Bürostühle mit einem individuell auf das Corporate Design abgestimmten Stoffbezug, handelt es sich um eine Sonderanfertigung. In diesem Fall entfällt das Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB. Die Logik dahinter ist, dass der/die Händler*in eine solche individualisierte Ware nicht oder nur mit erheblichem Preisnachlass an andere Kund*innen weiterverkaufen könnte. Wenn also ein Produkt nicht vorgefertigt ist und für seine Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den/die Käufer*in maßgeblich ist, kann ein Widerruf ausgeschlossen werden.

Eine weitere relevante Ausnahme könnte versiegelte Ware betreffen, obwohl dies bei Büromöbeln seltener vorkommt. Ein Beispiel könnten ergonomische Produkte wie spezielle Kopfstützen oder Sitzauflagen sein, die aus hygienischen Gründen versiegelt geliefert werden. Wenn diese Versiegelung nach der Lieferung entfernt wird, erlischt das Widerrufsrecht. Dies dient dem Schutz nachfolgender Käufer*innen. Für Unternehmen bedeutet dies, dass bei der Bestellung von individualisierter Büroausstattung eine besonders sorgfältige Planung erforderlich ist, da eine spätere Rückgabe bei Nichtgefallen rechtlich ausgeschlossen ist.

Wie werden Gutscheine für Büromöbel rechtlich behandelt?

Gutscheine werden rechtlich wie Waren behandelt, weshalb beim Online-Kauf von Gutscheinen ebenfalls ein 14-tägiges Widerrufsrecht besteht. Die Bedingungen für die Einlösung und Auszahlung von Geschenkgutscheinen werden jedoch durch die AGB des/der Händler*in und allgemeine zivilrechtliche Regelungen bestimmt.

Beim Kauf eines Gutscheins über einen Online-Shop handelt es sich um einen Fernabsatzvertrag. Folglich haben Verbraucher*innen das Recht, den Kauf des Gutscheins innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt (z. B. nach Zustellung per E-Mail oder Post) zu widerrufen. Solange der Gutschein noch nicht eingelöst wurde, ist die Rückabwicklung unkompliziert: Der Kaufpreis wird erstattet und der Gutschein storniert. Etwas komplexer wird es, wenn der Gutschein bereits teilweise oder vollständig eingelöst wurde. In diesem Fall kann der/die Käufer*in den Kauf zwar immer noch widerrufen, muss aber Wertersatz für die bereits in Anspruch genommene Leistung leisten.

  • Allgemeine Gültigkeit: Wenn auf einem Gutschein keine Befristung angegeben ist, gilt die regelmäßige gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren. Diese Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde.
  • Befristung durch AGB: Händler*innen können die Gültigkeitsdauer eines Gutscheins in ihren AGB verkürzen. Eine solche Befristung muss jedoch angemessen sein und darf den/die Käufer*in nicht unangemessen benachteiligen. Eine Frist von weniger als einem Jahr wird von Gerichten oft als unwirksam angesehen.
  • Einlösung und Barauszahlung: Eine Barauszahlung des Gutscheinwerts ist in der Regel nicht möglich, es sei denn, dies wurde vertraglich vereinbart oder die Einlösung für den vorgesehenen Zweck ist für den/die Händler*in unmöglich geworden (z.B. wenn das Produkt nicht mehr lieferbar ist).

In Deutschland werden laut einer Analyse von Shopify 28,6 % der Online-Käufe retourniert. [Shopify Deutschland] Dies unterstreicht die enorme wirtschaftliche Bedeutung von klaren und kundenfreundlichen Regelungen für Rückgaben und Widerrufe. Ein gut durchdachter Prozess ist kein reiner Kostenfaktor, sondern eine Chance zur Stärkung der Kundenbeziehung.

Häufige Fragen zu Rückgabe & Widerruf von Büromöbeln

Gilt das 14-tägige Widerrufsrecht auch für Geschäftskunden (B2B)?

Nein, das gesetzliche Widerrufsrecht gilt grundsätzlich nur für Verbraucher*innen (B2C). Bei Geschäften zwischen Unternehmen (B2B) greift es nicht, da von einer professionellen Geschäftsbeziehung ausgegangen wird. Rückgabemöglichkeiten für Geschäftskund*innen basieren ausschließlich auf freiwilligen, vertraglich vereinbarten Regelungen des/der Verkäufer*in.

Was passiert, wenn die zurückgesendete Ware Gebrauchsspuren aufweist?

Käufer*innen dürfen die Ware prüfen, wie es auch im Ladengeschäft möglich wäre. Bei einer übermäßigen Nutzung, die zu einem Wertverlust führt (z. B. sichtbare Kratzer auf einem Schreibtisch), kann der/die Verkäufer*in Wertersatz verlangen. Die reine Prüfung der Funktionsfähigkeit führt jedoch nicht zu einem Wertersatzanspruch.

Verlängert sich die Widerrufsfrist im Weihnachtsgeschäft automatisch?

Nein, die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen verlängert sich nicht automatisch. Viele Händler*innen bieten jedoch im Weihnachtsgeschäft freiwillig ein verlängertes Rückgaberecht als Kulanzleistung an. Diese erweiterten Fristen sind eine vertragliche Zusage und keine gesetzliche Pflicht, weshalb die genauen Bedingungen geprüft werden müssen.

Kann ich einen Bürostuhl zurückgeben, den ich bereits montiert habe?

Ja, in der Regel ist die Montage eines Bürostuhls Teil der Prüfung der Funktionsweise und Beschaffenheit. Solange der Stuhl durch die Montage und das Probesitzen nicht beschädigt wird oder übermäßig abgenutzt ist, schließt dies das Widerrufsrecht nicht aus. Es dient der bestimmungsgemäßen Ingebrauchnahme zur Prüfung.

  1. ERGO Rechtsportal. Widerruf: Wer trägt die Rücksendekosten?, ERGO Versicherung. https://www.ergo.de/de/rechtsportal/rechtsfrage-des-tages/widerruf-wer-traegt-die-ruecksendekosten
  2. Industrie- und Handelskammer (IHK) München. Rückgaberecht: Das sollten Verkäufer wissen, IHK München und Oberbayern, 2025. https://www.ihk-muenchen.de/de/Service/Recht-und-Steuern/Vertragsrecht/rueckgaberecht/
  3. Shopify Deutschland. Rückgaberecht im E-Commerce: So erstellst du eine gute Regelung, Shopify. https://www.shopify.com/de/blog/ruckgaberecht

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