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Möbelfunktionsflächen sind jene Bereiche, die für die Nutzung beweglicher Teile von Einrichtungsgegenständen temporär benötigt werden. Dazu gehören die Schwenkbereiche von Türen, die Auszugsflächen von Schubladen oder die Verstellbereiche von Stühlen. Eine präzise Planung dieser Flächen ist für die Sicherheit, Ergonomie und Effizienz in Arbeitsumgebungen unerlässlich, da sie sicherstellt, dass alle Möbelstücke ohne Behinderung genutzt werden können und die gesetzlichen Vorgaben für Bewegungsräume eingehalten werden.
Die Bedeutung von Möbelfunktionsflächen liegt in ihrer direkten Auswirkung auf die Nutzbarkeit von Räumen. Werden sie bei der Planung vernachlässigt, führt dies zu Engpässen, blockierten Verkehrswegen und einem erhöhten Unfallrisiko. Da beispielsweise eine geöffnete Schranktür oder ein voll ausgezogener Schubkasten temporär in den Bewegungsraum von Personen hineinragt, muss dieser Platzbedarf im Raumlayout berücksichtigt werden. Eine Studie des IBA Büro- und Sozialraummanagements definiert diese Flächen explizit als den Raum, den bewegliche Möbelteile beanspruchen, und hebt hervor, dass sie zur Gewährleistung ausreichender Benutzerflächen essenziell sind. [Bruno Wickart]
In modernen Bürokonzepten, die auf Flexibilität und Multifunktionalität setzen, gewinnt die strategische Planung von Funktionsflächen zusätzlich an Bedeutung. Wenn Arbeitsbereiche von mehreren Personen genutzt werden oder sich schnell an neue Anforderungen anpassen müssen, verhindert eine durchdachte Anordnung der Funktionsflächen Konflikte und Störungen im Arbeitsablauf. Die korrekte Bemessung und Zuweisung dieser Flächen ist somit keine Nebensächlichkeit, sondern ein zentraler Baustein einer menschengerechten und produktiven Arbeitsplatzgestaltung, wie sie auch von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) gefordert wird. [Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)]
Möbelfunktionsflächen umfassen jene Bodenflächen, die durch das Öffnen, Ausziehen oder Verstellen von Möbelteilen temporär beansprucht werden. Sie sind für die uneingeschränkte Bedienung der Einrichtung notwendig und müssen in der Raumplanung als freizuhaltender Bereich einkalkuliert werden, um Kollisionen und Funktionseinschränkungen zu vermeiden.
Die Definition nach Fachpublikationen, wie jener des ERGONOMIC Instituts, präzisiert, dass es sich um den Raum handelt, der für die Bewegung von Elementen wie Türen, Schubladen, Klappen oder ausziehbaren Tablaren benötigt wird. [ERGONOMIC Institut] Diese Flächen sind dynamisch, da sie nur bei der aktiven Nutzung des Möbels in Erscheinung treten. Wenn beispielsweise ein Rollcontainer unter einem Schreibtisch steht, ist die Funktionsfläche der obersten Schublade die Fläche, die der ausgezogene Kasten über dem Boden einnimmt. Diese Unterscheidung ist entscheidend, da sie den realen Platzbedarf im Moment der Nutzung abbildet.
Die unterschiedlichen Arten von Möbelfunktionsflächen erfordern spezifische Planungsansätze. Schwenkbereiche von Flügeltüren beschreiben einen Viertelkreis, dessen Radius der Türbreite entspricht. Auszugsflächen von Schubladen oder Containern sind rechteckig und entsprechen der Auszugstiefe mal der Breite des Elements. Verstellbereiche, wie die Bewegungsradien von Bürostühlen oder die Neigungsbereiche von Tischplatten, sind oft komplexer und müssen ebenfalls als Funktionsfläche berücksichtigt werden, um eine ergonomische und flexible Nutzung des Arbeitsplatzes zu ermöglichen.
Typ der Funktionsfläche | Beschreibung | Beispiel | Planungshinweis |
---|---|---|---|
Schwenkbereich | Fläche, die von einer sich öffnenden Tür überstrichen wird (meist ein Kreissektor). | Flügeltür eines Aktenschranks, Raumtür. | Der Radius entspricht der Türbreite; darf nicht in Hauptverkehrswege hineinragen. |
Auszugsfläche | Rechteckige Fläche, die durch das Ausziehen einer Schublade oder eines Tablars entsteht. | Schublade eines Schreibtisches, Rollcontainer, Hängeregistratur. | Die Tiefe des Auszugs muss vollständig freigehalten werden. |
Verstellbereich | Dynamische Fläche, die durch die Anpassung von Möbelteilen benötigt wird. | Bewegungsradius eines Bürostuhls, Neigung einer Tischplatte, Höhenverstellung. | Muss ausreichend dimensioniert sein, um freie und wechselnde Arbeitshaltungen zu ermöglichen. |
Nutzungsfläche | Fläche, die für die Bedienung eines Möbels oder Geräts erforderlich ist. | Platz vor einem Drucker oder Scanner zum Entnehmen von Dokumenten. | Oft mit der Benutzerfläche kombiniert, benötigt aber einen definierten Freiraum. |
Für Möbelfunktionsflächen gelten klare rechtliche und ergonomische Vorgaben, die primär in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) und den DGUV-Vorschriften verankert sind. Diese zielen darauf ab, die Sicherheit zu gewährleisten, Zwangshaltungen zu vermeiden und eine freie Bewegung am Arbeitsplatz zu ermöglichen.
Eine zentrale Anforderung besagt, dass sich Möbelfunktionsflächen und notwendige Verkehrs- oder Fluchtwege grundsätzlich nicht überlagern dürfen. Das bedeutet, eine geöffnete Schranktür darf den Weg zum Notausgang nicht blockieren. Eine Ausnahme besteht für individuell zugeordnete Arbeitsplätze: Hier dürfen sich Funktionsflächen überlagern, solange keine gleichzeitige Nutzung zu einer Gefährdung führt. [ERGONOMIC Institut] Zudem fordert die Arbeitsstättenverordnung, dass die Bewegungsfläche am Arbeitsplatz so bemessen ist, dass Beschäftigte ihre Tätigkeiten ohne Beeinträchtigung ihrer Sicherheit, Gesundheit oder ihres Wohlbefindens ausführen können.
Aus ergonomischer Sicht ist die Bewegungsfreiheit entscheidend. Die kombinierte Bewegungs- und Benutzerfläche an einem Arbeitsplatz sollte mindestens 1,5 m² betragen, um wechselnde Haltungen zu erlauben. [Bruno Wickart] Eine Checkliste des Instituts für angewandte Arbeitswissenschaft empfiehlt zusätzlich einen Sicherheitsabstand von mindestens 50 cm zu Funktionsflächen wie Türen, um abrupte Ausweichmanöver und Kollisionen zu verhindern. [Institut für angewandte Arbeitswissenschaft] Diese Vorgaben stellen sicher, dass genügend Raum für eine gesunde Körperhaltung und freie Bewegung vorhanden ist, was Ermüdungserscheinungen und langfristigen Haltungsschäden vorbeugt.
Studien der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zeigen jedoch, dass in der Praxis Defizite bei der Umsetzung dieser Anforderungen bestehen. In einer Untersuchung von Leitwarten wurde festgestellt, dass nur rund zwei Drittel der ergonomischen Vorgaben der Bildschirmarbeitsverordnung erfüllt waren, was die Notwendigkeit einer sorgfältigeren Planung unterstreicht. [Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin]
In modernen Bürokonzepten wie Open-Space-Büros oder bei Activity-Based-Working-Modellen werden Möbelfunktionsflächen durch eine bedarfsgerechte Zonierung und den Einsatz multifunktionaler Möbel effizient geplant. Der Fokus liegt dabei auf der Schaffung flexibler Umgebungen, die unterschiedliche Arbeitsweisen unterstützen und gleichzeitig sicher und ergonomisch sind.
Da in flexiblen Bürolandschaften Arbeitsplätze nicht mehr fest einer Person zugeordnet sind, muss die Planung von Funktionsflächen universeller erfolgen. Der erste Schritt ist eine genaue Bedarfsanalyse: Welche Tätigkeiten sollen in welchen Zonen stattfinden (z. B. konzentriertes Arbeiten, Team-Kollaboration, vertrauliche Gespräche)? Basierend darauf werden Möbel ausgewählt, deren Funktionsflächen den jeweiligen Anforderungen gerecht werden. So erfordern beispielsweise mobile Trennwände oder modulare Schranksysteme eine andere Planung als fest installierte Einbauten. Die Studie "Gute Arbeit im Büro" der Friedrich-Ebert-Stiftung betont, dass moderne Konzepte die Nutzerbedürfnisse in den Mittelpunkt stellen und Funktionsflächen entsprechend flexibel gestalten müssen. [Friedrich-Ebert-Stiftung]
Wenn-Dann-Szenarien sind bei der Planung hilfreich: Wenn eine Zone für spontane Meetings vorgesehen ist, dann müssen die Funktionsflächen von Whiteboards, mobilen Stühlen und Beistelltischen so geplant werden, dass sie sich nicht gegenseitig blockieren. Die Lösung liegt oft in einer klaren Abgrenzung von Verkehrs-, Benutzer- und Funktionsflächen. Ein Flächenbelegungsplan, der alle drei Flächentypen visuell darstellt, ist ein unverzichtbares Werkzeug. Er hilft, potenzielle Konflikte frühzeitig zu erkennen und das Layout zu optimieren, bevor die Möbel aufgestellt werden.
Möbelfunktionsflächen spielen eine entscheidende Rolle für die Sicherheit am Arbeitsplatz, da ihre unsachgemäße Planung zu alltäglichen Gefährdungen wie Stolpern, Stoßen oder Quetschungen führen kann. Sie sind ein integraler Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung für Büroumgebungen und müssen aktiv gestaltet werden, um Unfallrisiken zu minimieren.
Das größte Risiko entsteht, wenn Funktionsflächen unkontrolliert in Verkehrs- oder Benutzerflächen hineinragen. Eine offene Schublade in einem Laufweg wird zur direkten Stolperfalle. Eine Schranktür, die sich in einen engen Gang öffnet, kann zu Kollisionen mit vorbeigehenden Personen führen. Aus diesem Grund fordern die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A1.2), dass Verkehrswege stets frei von Hindernissen gehalten werden. [Landesamt für Arbeitsschutz Brandenburg] Die Einhaltung dieser Regel ist nur möglich, wenn die maximalen Ausdehnungen der Möbelfunktionen bereits im Planungsstadium berücksichtigt werden.
Die logische Kette ist eindeutig: Da eine unbedachte Platzierung von Möbeln zu gefährlichen Überlappungen von Funktions- und Verkehrsbereichen führen kann, ist eine vorausschauende Layoutplanung die primäre Maßnahme zur Unfallprävention. Wenn beispielsweise ein Aktenschrank neben einer Tür platziert wird, dann muss sichergestellt sein, dass die geöffnete Schranktür weder die Raumtür blockiert noch eine Person einklemmt, die den Raum betritt. Ein empfohlener Sicherheitsabstand von mindestens 50 cm zu beweglichen Teilen erhöht die Sicherheit zusätzlich, da er Personen einen Reaktionspuffer bietet. [Institut für angewandte Arbeitswissenschaft]
Eine optimale Kombination von Möbelfunktions-, Verkehrs- und Benutzerflächen wird durch eine klare räumliche Trennung und eine bewusste Planung von Überlappungen erreicht. Der Schlüssel liegt darin, die unterschiedlichen Anforderungen jeder Flächenart zu verstehen und sie so zu arrangieren, dass sie sich nicht gegenseitig behindern.
Zunächst müssen die drei Flächentypen klar definiert werden: Benutzerflächen sind die Bereiche, die eine Person für ihre Tätigkeit am Arbeitsplatz benötigt (z. B. vor dem Schreibtisch). Verkehrsflächen sind die Wege, die zur Bewegung im Raum dienen (z. B. Flure, Gänge). Möbelfunktionsflächen sind, wie beschrieben, die Bereiche für bewegliche Möbelteile. Die grundlegende Regel lautet: Hauptverkehrswege und Fluchtwege müssen immer frei von Benutzer- und Möbelfunktionsflächen sein. Eine Überlagerung ist hier strikt zu vermeiden.
Am individuell genutzten Arbeitsplatz ist eine Überlagerung jedoch oft unvermeidlich und zulässig. Die Funktionsfläche einer Schreibtischschublade wird sich typischerweise mit der Benutzerfläche (dem Beinraum) überlagern. Da diese Aktionen selten gleichzeitig stattfinden (man zieht eine Schublade auf und rückt dafür mit dem Stuhl zurück), stellt dies in der Regel keine Gefährdung dar. Eine Publikation des ERGONOMIC Instituts bestätigt, dass sich diese Flächen am individuell zugeordneten Platz überlagern dürfen, sofern die Sicherheit gewährleistet bleibt. [ERGONOMIC Institut] Die Planung muss also sicherstellen, dass die Benutzerfläche groß genug ist, um solche Ausweichbewegungen problemlos zu ermöglichen.
Eine effektive Methode zur Kombination ist die Zonierung. In einem Büroplan werden zunächst die Hauptverkehrswege festgelegt. Anschließend werden die Arbeitsplatzinseln platziert, wobei jede Insel als eine Einheit aus Benutzer- und Funktionsflächen betrachtet wird. So wird sichergestellt, dass die Funktionsflächen einer Insel nicht in die Verkehrsflächen oder in den Bereich einer benachbarten Insel hineinragen. Dies schafft eine klare, sichere und effiziente Raumstruktur.
Nein, eine Überlagerung von Möbelfunktionsflächen und notwendigen Verkehrswegen ist grundsätzlich zu vermeiden. Dies ist eine zentrale Sicherheitsanforderung, da Hindernisse in Laufwegen die Unfallgefahr, insbesondere das Risiko für Stolpern und Kollisionen, signifikant erhöhen und im Notfall Fluchtwege blockieren können.
Die freie Bewegungsfläche vor Schränken muss mindestens der Tiefe der Möbelfunktionsfläche (z. B. der geöffneten Tür oder des voll ausgezogenen Schubkastens) entsprechen. Zusätzlich wird oft ein Sicherheitsabstand von mindestens 50 cm empfohlen, um eine sichere Bedienung und freies Passieren zu ermöglichen.
Die Möbelfunktionsfläche ist der Raum, der für die Bewegung von Möbelteilen (z. B. Türen, Schubladen) benötigt wird. Die Benutzerfläche ist hingegen der Bereich, den eine Person für ihre Tätigkeiten und Bewegungen am Arbeitsplatz benötigt, beispielsweise der Platz für Beine und Stuhl unter und vor dem Schreibtisch.
Für die korrekte Planung und Umsetzung der Möbelfunktionsflächen ist der/die Arbeitgeber*in im Rahmen seiner/ihrer Fürsorgepflicht verantwortlich. In der Praxis wird diese Aufgabe oft an die Geschäftsführung, das Facility Management, externe Architekt*innen oder spezialisierte Büroplaner*innen delegiert, die die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sicherstellen.
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