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📐 Professionelle Büroraumplanung DGUV ✓ Arbeitsschutz ✓ Ergonomie ✓ Raumkonzepte ✓ Expertenwissen ✓
Die Büroraumplanung nach den Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) beschreibt einen systematischen Prozess zur Gestaltung von sicheren, gesundheitsfördernden und leistungsfähigen Arbeitsumgebungen. Sie basiert auf der DGUV Information 215-441, die praxisnahe Hilfestellungen zur Umsetzung gesetzlicher Anforderungen wie der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) bietet.
Eine DGUV-konforme Planung ist entscheidend, da sie nicht nur die gesetzlichen Pflichten des Arbeitgebers zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz erfüllt, sondern auch die Produktivität und das Wohlbefinden der Beschäftigten maßgeblich beeinflusst. Sie integriert Erkenntnisse aus Arbeitsmedizin, Ergonomie und Arbeitspsychologie, um Büros so zu gestalten, dass sie die jeweiligen Arbeitsaufgaben optimal unterstützen. Da schlecht geplante Büroumgebungen zu gesundheitlichen Beschwerden, Stress und Effizienzverlust führen können, stellt eine professionelle Planung eine nachhaltige Investition in das Humankapital eines Unternehmens dar. Der Prozess folgt logischen Schritten von der Bedarfsanalyse über die Konzeptentwicklung bis hin zur Realisierung und Evaluation, um eine ganzheitliche und bedarfsgerechte Lösung sicherzustellen.
Die Umsetzung erfordert eine detaillierte Analyse der Arbeitsabläufe, der Kommunikationsstrukturen und der spezifischen Tätigkeiten der Mitarbeiter*innen. Auf dieser Grundlage werden Raumkonzepte entwickelt, die sowohl individuelle Konzentration als auch kooperative Teamarbeit ermöglichen. Wenn diese Analysephase sorgfältig durchgeführt wird, dann kann das resultierende Bürokonzept die Effizienz nachweislich steigern. Elemente wie Flächenbedarf, Möblierung, Beleuchtung, Akustik und Raumklima werden dabei systematisch aufeinander abgestimmt, um ein stimmiges Gesamtkonzept zu schaffen, das den rechtlichen Rahmenbedingungen vollumfänglich entspricht.
Die DGUV gibt konkrete Empfehlungen für den Flächenbedarf, um Sicherheit und Bewegungsfreiheit zu gewährleisten. Für einen Einzel- oder Zweipersonen-Büroarbeitsplatz wird eine Grundfläche von mindestens 8 bis 10 Quadratmetern empfohlen. Diese Fläche ist notwendig, um alle funktionalen Anforderungen an einen gesunden Arbeitsplatz zu erfüllen.
Diese Gesamtfläche setzt sich aus mehreren Teilflächen zusammen. Dazu gehören die eigentliche Arbeitsfläche des Schreibtisches, die Benutzerfläche für den Bürostuhl und Bewegungen, Funktionsflächen für Schränke und andere Möbel sowie anteilige Verkehrs- und Fluchtwege. Weil jeder dieser Bereiche eine Mindestgröße haben muss, um die Normen zu erfüllen, ergibt sich die empfohlene Gesamtfläche. Eine Unterschreitung dieser Werte kann zu eingeschränkter Bewegungsfreiheit, Sicherheitsrisiken und ergonomischen Defiziten führen. Die DGUV Information 215-441 liefert hierfür detaillierte Berechnungsgrundlagen und Beispiele. [Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)]
Für Mehrpersonen- oder Großraumbüros sind die Anforderungen höher. Hier wird eine Fläche von 12 bis 15 Quadratmetern pro Arbeitsplatz als Richtwert angesehen. Der erhöhte Bedarf resultiert aus größeren Verkehrsflächen, zusätzlichen Zonen für Kommunikation und Konzentration sowie dem höheren Aufwand für akustische und visuelle Abschirmung. Wenn Büros für mehr als nur die reine Schreibtischarbeit genutzt werden, etwa für spontane Besprechungen oder Projektarbeit, müssen diese zusätzlichen Funktionsbereiche ebenfalls in die Gesamtflächenberechnung einfließen, um Störungen und Engpässe zu vermeiden.
Flächenart | Mindestanforderung | Empfehlung für optimale Gestaltung |
---|---|---|
Grundfläche pro Arbeitsplatz (Zellenbüro) | 8 m² | 10 m² |
Grundfläche pro Arbeitsplatz (Großraumbüro) | 12 m² | 15 m² |
Bewegungsfläche am Arbeitsplatz | Mindestens 1,5 m² | Größer für mehr Bewegungsfreiheit |
Breite von Verkehrswegen (Hauptwege) | Mindestens 1,0 m | 1,20 m für höheren Nutzungskomfort |
Stellfläche für einen Standard-Schreibtisch (160x80 cm) | 1,28 m² | Je nach Arbeitsaufgabe größer bemessen |
Die Ergonomie ist ein zentraler Pfeiler der DGUV-Richtlinien, da sie darauf abzielt, die Arbeitsbedingungen an die physischen und psychischen Fähigkeiten des Menschen anzupassen. Eine ergonomische Gestaltung von Büromöbeln und Arbeitsmitteln reduziert nachweislich das Risiko für Muskel-Skelett-Erkrankungen und fördert die Gesundheit.
Ein ergonomischer Büroarbeitsplatz umfasst mehrere aufeinander abgestimmte Komponenten. Der Bürostuhl sollte dynamisches Sitzen ermöglichen, was bedeutet, dass er über eine verstellbare Sitzhöhe, eine anpassbare Rückenlehne und Lordosenstütze sowie verstellbare Armlehnen verfügt. Ebenso wichtig ist der Arbeitstisch, wobei höhenverstellbare Modelle empfohlen werden, um den Wechsel zwischen sitzender und stehender Tätigkeit zu erleichtern. Dieser Haltungswechsel aktiviert die Muskulatur und entlastet die Wirbelsäule. Da eine starre Sitzhaltung über Stunden zu Verspannungen führt, ist die Förderung von Bewegung am Arbeitsplatz ein Kernziel der ergonomischen Gestaltung. [Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV), 2019]
Die Anordnung von Bildschirm, Tastatur und Maus spielt ebenfalls eine entscheidende Rolle. Der Bildschirm sollte so positioniert sein, dass die oberste Zeile unterhalb der Augenhöhe liegt und der Blick leicht nach unten geneigt ist. Dies verhindert eine unnatürliche Kopfhaltung und beugt Nackenbeschwerden vor. Eine ergonomische Planung berücksichtigt zudem ausreichenden Bein- und Bewegungsfreiraum unter dem Schreibtisch. Die systematische Umsetzung dieser Kriterien, wie sie in der DGUV Information 215-410 beschrieben ist, trägt direkt zur Reduzierung von krankheitsbedingten Ausfallzeiten bei und steigert langfristig die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten.
Beleuchtung und Akustik sind entscheidende Umgebungsfaktoren, die die Konzentrationsfähigkeit, das Wohlbefinden und die Gesundheit am Arbeitsplatz direkt beeinflussen. Die DGUV stellt daher klare Anforderungen an beide Bereiche, um eine störungsfreie und angenehme Arbeitsatmosphäre zu schaffen und die Leistungsfähigkeit zu sichern.
Eine gute Beleuchtung muss mehrere Kriterien erfüllen. Sie sollte ausreichend hell sein, wobei für typische Bürotätigkeiten eine Beleuchtungsstärke von mindestens 500 Lux am Arbeitsplatz gefordert wird. Gleichzeitig ist es essenziell, Blendungen durch direktes Sonnenlicht oder künstliche Lichtquellen zu vermeiden, da diese zu visueller Ermüdung und Kopfschmerzen führen können. Die Arbeitsstättenregel ASR A3.4 empfiehlt eine Kombination aus Tageslicht, direkter Arbeitsplatzbeleuchtung und indirekter Raumbeleuchtung. Weil Tageslicht den menschlichen Biorhythmus positiv beeinflusst, sollten Arbeitsplätze möglichst fensternah positioniert werden. Eine gute Lichtplanung unterstützt nicht nur das Sehen, sondern fördert auch die Wachheit und Motivation der Mitarbeiter*innen.
Insbesondere in Mehrpersonen- und Großraumbüros ist die Raumakustik ein kritischer Erfolgsfaktor. Ein hoher Lärmpegel durch Gespräche, Telefonate oder technische Geräte führt zu Stress, Konzentrationsstörungen und einer erhöhten Fehlerquote. Die DGUV Information 215-443 "Akustik im Büro" empfiehlt daher den Einsatz schallabsorbierender Materialien an Decken, Wänden und Böden. Weitere wirksame Maßnahmen sind akustisch wirksame Stellwände, schallschluckende Möbelelemente und die Gliederung des Raumes in Zonen mit unterschiedlichen akustischen Anforderungen (z.B. Ruhezonen, Kommunikationsbereiche). Wenn die Nachhallzeit im Raum reduziert wird, dann verbessert sich die Sprachverständlichkeit bei Gesprächen und gleichzeitig sinkt der allgemeine Störschallpegel.
Eine systematische Büroraumplanung nach DGUV-Empfehlungen ist ein mehrstufiger Prozess, der eine strukturierte Vorgehensweise erfordert. Er gliedert sich in die Phasen der Grundlagenermittlung, der Konzeptentwicklung, der Detailplanung und der Realisierung, um eine bedarfsgerechte und zukunftssichere Lösung zu gewährleisten.
Die barrierefreie Gestaltung ist ein integraler Bestandteil der DGUV-konformen Büroraumplanung und gesetzlich im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sowie in den Landesbauordnungen verankert. Ziel ist es, allen Beschäftigten, unabhängig von körperlichen Einschränkungen, eine uneingeschränkte und selbstständige Nutzung der Büroräume zu ermöglichen.
Dies beginnt bei den grundlegenden Zugangswegen. Eingangsbereiche, Türen und Verkehrswege müssen schwellenlos und ausreichend breit sein, um beispielsweise für Rollstuhlnutzer*innen passierbar zu sein. Gemäß ASR A1.8 "Verkehrswege" und den relevanten DIN-Normen sind hierfür konkrete Mindestbreiten definiert. Aufzüge müssen ebenfalls barrierefrei zugänglich sein, wenn sich Arbeitsplätze über mehrere Etagen verteilen. Weil die frühzeitige Integration dieser Aspekte in die Planung kostspielige Umbauten vermeidet, sollte die Barrierefreiheit von Anfang an mitgedacht werden. [Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)]
Die Anforderungen an die Barrierefreiheit erstrecken sich auch auf die Gestaltung der Arbeitsplätze und Sanitäreinrichtungen. Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen müssen individuell angepasst werden, beispielsweise durch unterfahrbare Schreibtische oder spezielle Arbeitsmittel. Sanitäre Anlagen müssen ebenfalls barrierefrei gestaltet und leicht erreichbar sein. Darüber hinaus umfasst eine inklusive Planung auch Aspekte für Menschen mit sensorischen Einschränkungen, wie etwa ein Zwei-Sinne-Prinzip bei Alarmen (akustisch und visuell) oder taktile Leitsysteme für sehbehinderte Personen. Eine konsequente Umsetzung der Barrierefreiheit ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch ein Zeichen von Wertschätzung und sozialer Verantwortung.
Die ASR A1.2 "Raumabmessungen und Bewegungsflächen" ist eine rechtlich verbindliche Technische Regel für Arbeitsstätten, die Mindestanforderungen definiert. Die DGUV Information 215-441 ist eine praxisnahe Handlungshilfe, die über diese Mindeststandards hinausgeht und Empfehlungen für eine optimale, gesundheitsfördernde Gestaltung gibt.
Ja, auch im Home-Office ist der Arbeitgeber für die Einhaltung des Arbeitsschutzes verantwortlich. Dies erfordert eine Gefährdungsbeurteilung. Obwohl die baulichen Vorgaben nicht vollumfänglich übertragbar sind, gelten die ergonomischen Anforderungen an Stuhl, Tisch und Bildschirmarbeitsplatz uneingeschränkt, um die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen.
Flucht- und Rettungswege sind ein zentrales Sicherheitselement und müssen bei der Planung oberste Priorität haben. Ihre Lage, Anzahl und Breite richten sich nach der ASR A2.3. Sie müssen stets frei von Hindernissen sein und direkt ins Freie oder in einen gesicherten Bereich führen.
Die Einbeziehung der Beschäftigten erhöht die Akzeptanz der neuen Büroumgebung erheblich. Zudem liefern sie wertvolle Einblicke in die täglichen Arbeitsabläufe und spezifischen Bedürfnisse, die von Planer*innen allein nicht immer erkannt werden. Dies führt zu einer praxistauglicheren und funktionaleren Gestaltung des Büros.
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