Bildschirmarbeitsplatzverordnung: Alle Regelungen 2024

💻 Die wichtigsten Fakten zur Bildschirmarbeitsplatzverordnung ✓ Rechtliche Grundlagen ✓ Praktische Umsetzung ✓ Checkliste ✓

Inhaltsverzeichnis

Was regelt die Bildschirmarbeitsplatzverordnung und welche Pflichten ergeben sich für Arbeitgeber*innen?

Die Bildschirmarbeitsplatzverordnung (BildscharbV) regelte bis 2016 die Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen für die Arbeit an Bildschirmgeräten. Inzwischen sind diese Bestimmungen in die übergeordnete Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), speziell in deren Anhang 6, integriert. Für Arbeitgeber*innen ergeben sich daraus konkrete Pflichten zur ergonomischen Gestaltung von Arbeitsplätzen, zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen und zur Gewährleistung des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten, um physische und psychische Belastungen zu minimieren.

Welche rechtlichen Grundlagen gelten aktuell für Bildschirmarbeitsplätze?

Die rechtliche Basis für die Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen bildet heute die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), die die frühere, separate Bildschirmarbeitsverordnung abgelöst hat. Die spezifischen Anforderungen sind in Anhang 6 der ArbStättV detailliert festgelegt. Diese gesetzliche Grundlage verpflichtet Arbeitgeber*innen, Arbeitsplätze so einzurichten und zu betreiben, dass die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten gewährleistet sind. Da die Arbeit am Bildschirm zu den häufigsten Tätigkeiten zählt, ist die korrekte Umsetzung dieser Vorschriften von zentraler Bedeutung für den betrieblichen Arbeitsschutz.

Die Inhalte der ehemaligen Verordnung wurden nicht nur übernommen, sondern auch an moderne Arbeitswelten angepasst, die mobile Arbeit und neue Technologien einschließen. Konkretisiert werden diese gesetzlichen Vorgaben durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), insbesondere die ASR A6 „Bildschirmarbeit“. Ergänzend dazu bietet die DGUV Information 215-410 „Bildschirm- und Büroarbeitsplätze“ praxisnahe Anleitungen und Empfehlungen, die Unternehmen bei der Umsetzung unterstützen. Weil die Anzahl der Bildschirmarbeitsplätze stetig zunimmt – laut einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft arbeiteten 2023 bereits über 55 Prozent der Beschäftigten hauptsächlich am Bildschirm – gewinnt die Einhaltung dieser Regelungen zunehmend an wirtschaftlicher und gesundheitlicher Relevanz. [Institut der deutschen Wirtschaft Köln]

Wie wird eine Gefährdungsbeurteilung für Bildschirmarbeitsplätze korrekt durchgeführt?

Eine Gefährdungsbeurteilung für Bildschirmarbeitsplätze ist ein systematischer Prozess, bei dem potenzielle Risiken für die Gesundheit der Beschäftigten identifiziert und bewertet werden. Die Pflicht zur Durchführung ist im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie in der Arbeitsstättenverordnung verankert und stellt die Grundlage für alle weiteren Schutzmaßnahmen dar. Ziel ist es, Belastungen frühzeitig zu erkennen und präventiv zu handeln.

Die Durchführung erfolgt in mehreren Schritten. Zuerst werden die Arbeitsbereiche und Tätigkeiten festgelegt. Anschließend werden potenzielle Gefährdungen ermittelt. Dazu zählen physische Belastungen durch falsche Haltung, unzureichende Beleuchtung oder ergonomische Mängel an Stuhl und Tisch. Ebenso müssen psychische Belastungen wie Arbeitsdichte, Monotonie oder mangelhaft gestaltete Software berücksichtigt werden. Wenn diese Gefährdungen identifiziert sind, muss das damit verbundene Risiko bewertet werden. Auf dieser Basis werden konkrete Schutzmaßnahmen festgelegt, deren Wirksamkeit nach der Umsetzung kontrolliert werden muss. Dieser Prozess ist zu dokumentieren und bei wesentlichen Änderungen der Arbeitsbedingungen zu wiederholen. [Web TV Campus]

Die Gefährdungsbeurteilung beschränkt sich nicht nur auf klassische Büroumgebungen. Auch in der Produktion oder in Leitwarten, wo ebenfalls intensiv mit Bildschirmen gearbeitet wird, ist sie zwingend erforderlich. Eine Studie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zeigte auf, dass gerade in Produktionsumgebungen oft erhebliche Mängel bei der ergonomischen Einrichtung bestehen. Da die Anforderungen an solche Arbeitsplätze spezifisch sein können, ist eine sorgfältige Analyse vor Ort unerlässlich, um den Gesundheitsschutz wirksam zu gewährleisten. [Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin]

Welche konkreten ergonomischen Anforderungen muss ein Arbeitsplatz erfüllen?

Ein ergonomisch gestalteter Bildschirmarbeitsplatz muss individuell an die körperlichen Gegebenheiten der nutzenden Person anpassbar sein, um gesundheitliche Beschwerden wie Muskel-Skelett-Erkrankungen oder Augenprobleme zu vermeiden. Die Anforderungen umfassen die gesamte Arbeitsumgebung, von den Arbeitsmitteln wie Stuhl und Tisch bis hin zur Beleuchtung und dem Raumklima. Die korrekte Einrichtung ist eine zentrale Arbeitgeberpflicht.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) gibt in ihrer Information 215-410 detaillierte Empfehlungen. So muss der Bürostuhl standsicher sein und eine dynamische Sitzhaltung ermöglichen, was durch verstellbare Sitzhöhe, Rückenlehne und Armlehnen erreicht wird. Der Arbeitstisch sollte eine ausreichend große und reflexionsarme Oberfläche bieten, um alle Arbeitsmittel übersichtlich anordnen zu können. Eine ausreichende Beinfreiheit ist ebenfalls sicherzustellen. Wenn die Arbeitsaufgaben es erfordern, dass häufig zwischen sitzender und stehender Haltung gewechselt wird, sind elektrisch höhenverstellbare Schreibtische die optimale Lösung, da sie eine flexible Anpassung der Arbeitshöhe ermöglichen. [Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung]

Der Bildschirm selbst muss frei von störenden Reflexionen und Flimmern sein. Die Zeichen auf dem Display müssen scharf und deutlich dargestellt werden. Entscheidend ist die Positionierung: Die oberste Zeile des Bildschirms sollte sich unterhalb der Augenhöhe befinden, und der Sehabstand sollte je nach Bildschirmgröße zwischen 50 und 80 Zentimetern liegen. Tastatur und Maus müssen vom Bildschirm getrennt und neigbar sein, um eine entspannte Haltung der Hände und Arme zu fördern. Die Beleuchtung am Arbeitsplatz muss eine angemessene Stärke aufweisen und darf weder blenden noch störende Schatten werfen.

Checkliste: Ergonomische Mindestanforderungen an einen Bildschirmarbeitsplatz
Komponente Anforderung
Arbeitsstuhl Standsicher (5 Rollen), höhenverstellbar, dynamische Rückenlehne, anpassbare Armlehnen.
Arbeitstisch Mindestens 160x80 cm Fläche, reflexionsarme Oberfläche, ausreichende Beinfreiheit.
Bildschirm Flimmerfrei, reflexionsarm, verstellbar in Höhe und Neigung, Sehabstand ca. 50-80 cm.
Tastatur & Maus Vom Bildschirm getrennt, neigbar, ergonomisch geformt, ausreichend Platz für die Bedienung.
Beleuchtung Mindestens 500 Lux, blendfrei, keine Direktreflexionen auf dem Bildschirm.
Software Aufgabenangemessen, benutzerfreundlich, anpassbar an den Kenntnisstand der Nutzer*innen.

Welche Regelungen gelten für Pausen, Augenuntersuchungen und das Homeoffice?

Für die Arbeit an Bildschirmgeräten sind regelmäßige Unterbrechungen gesetzlich vorgeschrieben, um einseitige Belastungen zu reduzieren. Arbeitgeber*innen sind zudem verpflichtet, ihren Beschäftigten eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens anzubieten. Diese Schutzmaßnahmen gelten vollumfänglich auch für Arbeitsplätze im Homeoffice, da die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers nicht an der Bürotür endet.

Die Arbeitsstättenverordnung schreibt vor, die Tätigkeit an Bildschirmen regelmäßig durch andere Tätigkeiten oder durch Pausen zu unterbrechen. Es gibt keine starre Regelung wie „5 Minuten pro Stunde“, sondern der Rhythmus soll sich an der Art der Belastung orientieren. Als bewährt gilt die Praxis, nach etwa 50 Minuten konzentrierter Bildschirmarbeit eine Unterbrechung von 5-10 Minuten einzulegen. Diese Zeit kann für andere Aufgaben genutzt werden, die eine andere Körperhaltung erfordern oder den Blick in die Ferne lenken, um die Augenmuskulatur zu entspannen.

Ein zentraler Aspekt des Gesundheitsschutzes ist die Vorsorge für die Augen. Arbeitgeber*innen müssen Beschäftigten vor Aufnahme der Tätigkeit und danach in regelmäßigen Abständen eine Untersuchung der Augen anbieten. Die Fristen betragen in der Regel alle fünf Jahre, für Beschäftigte über 40 Jahre alle drei Jahre. [Unfallkasse Hessen] Stellt sich bei dieser Untersuchung heraus, dass für die Bildschirmarbeit eine spezielle Sehhilfe erforderlich ist, müssen Arbeitgeber*innen die Kosten dafür tragen. Dabei handelt es sich um eine sogenannte Bildschirmarbeitsplatzbrille, die speziell auf die Sehentfernung zum Monitor optimiert ist.

Mit der Zunahme von hybrider Arbeit stellen sich neue Herausforderungen. Laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales boten 2023 bereits 77 Prozent der größeren Betriebe Homeoffice an. Auch hier greift die Arbeitsstättenverordnung. Arbeitgeber*innen müssen durch eine Gefährdungsbeurteilung sicherstellen, dass der Arbeitsplatz zu Hause ebenfalls ergonomischen Standards entspricht. Dies schließt eine Unterweisung der Beschäftigten zur korrekten Einrichtung ihres Arbeitsplatzes ein. [Bundesministerium für Arbeit und Soziales]

Wie können Software-Ergonomie und Arbeitsorganisation die Belastung reduzieren?

Neben der physischen Ausstattung des Arbeitsplatzes spielen die Gestaltung der Software und die Organisation der Arbeitsabläufe eine entscheidende Rolle für die Gesundheit und das Wohlbefinden der Beschäftigten. Eine ergonomisch gestaltete Software und eine durchdachte Arbeitsorganisation können psychische Belastungen wie Stress, Überforderung und Monotonie signifikant verringern und somit die Leistungsfähigkeit nachhaltig sichern.

Die Software-Ergonomie, ebenfalls in Anhang 6 der ArbStättV verankert, fordert, dass die eingesetzten Programme für die zu erledigende Aufgabe geeignet sein müssen. Das bedeutet, die Software sollte benutzerfreundlich, selbsterklärend und an den Kenntnisstand der Nutzer*innen anpassbar sein. Unnötige Komplexität oder eine unlogische Menüführung erhöhen die kognitive Belastung und die Fehlerquote. Ein gutes System gibt zudem Rückmeldung über die Verarbeitung von Eingaben, ohne die Nutzer*innen unnötig zu unterbrechen. Da die Software die direkte Schnittstelle zwischen Mensch und Arbeit darstellt, hat ihre Qualität einen unmittelbaren Einfluss auf die Arbeitszufriedenheit.

Die Arbeitsorganisation ist ein weiterer Hebel zur Reduzierung von Belastungen. Monotone, sich ständig wiederholende Tätigkeiten am Bildschirm sollten vermieden werden. Eine gute Praxis ist die Implementierung von „Mischarbeit“, bei der sich Bildschirmtätigkeiten mit anderen Aufgaben (z. B. Telefonaten, Aktenablage, Besprechungen) abwechseln. Dies fördert nicht nur den Haltungswechsel, sondern beugt auch mentaler Ermüdung vor. Wenn Arbeitsabläufe so gestaltet werden, dass Beschäftigte Einfluss auf die Reihenfolge und Geschwindigkeit ihrer Aufgaben haben, stärkt dies das Autonomieerleben und reduziert Stress. Die frühzeitige Einbeziehung der Mitarbeiter*innen bei der Planung von Arbeitsplätzen und -prozessen ist hierbei besonders wirksam. [Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin]

Häufige Fragen zur Bildschirmarbeitsplatzverordnung

Gilt die Verordnung auch bei der Nutzung von Laptops?

Ja, die Regelungen der Arbeitsstättenverordnung gelten auch für die Arbeit mit Laptops, sofern diese regelmäßig und nicht nur kurzzeitig genutzt werden. Um ergonomische Defizite auszugleichen, wird dringend die Verwendung einer externen Tastatur, einer separaten Maus und eines externen Monitors oder eines Laptopständers empfohlen.

Wer trägt die Kosten für eine Bildschirmarbeitsplatzbrille?

Wenn eine augenärztliche Untersuchung ergibt, dass eine normale Sehhilfe nicht ausreicht und eine spezielle Brille für die Arbeit am Bildschirm notwendig ist, muss der/die Arbeitgeber*in die Kosten hierfür übernehmen. Dies ist eine direkte Folge der Fürsorgepflicht im Rahmen des Arbeitsschutzes.

Was ist der Unterschied zwischen der alten BildscharbV und der neuen ArbStättV?

Die alte Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) war eine eigenständige Verordnung. Sie wurde 2016 aufgehoben und ihre Inhalte wurden in den Anhang 6 der umfassenderen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) integriert. Dabei wurden die Anforderungen modernisiert und beispielsweise an mobile und telearbeitsplätze angepasst, um den heutigen Arbeitsrealitäten besser gerecht zu werden.

Muss mein Arbeitgeber meinen Arbeitsplatz im Homeoffice ausstatten?

Der/die Arbeitgeber*in ist auch im Homeoffice für den Arbeits- und Gesundheitsschutz verantwortlich. Dies umfasst die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung. Zwar besteht keine generelle Pflicht zur kompletten Ausstattung, jedoch muss der/die Arbeitgeber*in sicherstellen, dass die Arbeitsmittel geeignet sind und die Beschäftigten über die ergonomische Einrichtung unterwiesen werden.

Quellenverzeichnis

  1. Institut der deutschen Wirtschaft Köln (2023). Büroarbeit im Wandel. https://www.iwkoeln.de/fileadmin/user_upload/Studien/Report/PDF/2023/IW-Report_2023-B%C3%BCroarbeit-im-Wandel.pdf
  2. Web TV Campus. Bildschirmarbeitsplatzverordnung: Arbeitgeber ist in der Pflicht!. https://webtvcampus.de/blog/bildschirmarbeitsplatzverordnung-arbeitgeber-ist-in-der-pflicht/
  3. Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Bildschirmarbeit in Leitwarten – Handlungshilfen zur ergonomischen Gestaltung von Arbeitsplätzen nach der Bildschirmarbeitsverordnung. https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Berichte/F2249.html
  4. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV). DGUV Information 215-410: Bildschirm- und Büroarbeitsplätze. https://publikationen.dguv.de/regelwerk/dguv-informationen/409/bildschirm-und-bueroarbeitsplaetze-leitfaden-fuer-die-gestaltung
  5. Unfallkasse Hessen (UKH). Der ergonomische Bildschirmarbeitsplatz. https://www.ukh.de/unternehmen-und-beschaeftigte/arbeitsschutz-und-gesundheit/ergonomischer-bildschirmarbeitsplatz
  6. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) (2024). Veröffentlichung von Arbeitsschutz-Empfehlungen für hybride Bildschirmarbeit. https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Meldungen/2024/veroeffentlichung-arbeitsschutz-empfehlungen-fuer-hybride-bildschirmarbeit.html

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