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Die korrekte Planung und Umsetzung von Bewegungsflächen im Büro ist ein zentraler Aspekt der Arbeitsstättenverordnung und basiert maßgeblich auf der Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR) A1.2. Eine erfolgreiche Umsetzung erfordert die genaue Analyse der Arbeitsabläufe und die Berücksichtigung ergonomischer Prinzipien. Das Ziel ist es, den Beschäftigten ausreichend Raum für Haltungswechsel, freie Bewegung und die sichere Ausführung ihrer Tätigkeiten zu gewährleisten, was wiederum die Gesundheit fördert und die Produktivität steigert. Dabei sind die gesetzlichen Mindestvorgaben nicht nur eine Pflicht, sondern die Grundlage für eine moderne und mitarbeiterorientierte Arbeitsumgebung.
Für Bewegungsflächen an Büro- und Bildschirmarbeitsplätzen gelten klare gesetzliche Vorgaben, die primär in der ASR A1.2 „Raumabmessungen und Bewegungsflächen“ definiert sind. Die zentrale Anforderung besagt, dass die Bewegungsfläche pro Arbeitsplatz eine Größe von mindestens 1,50 m² aufweisen muss, um die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten. [Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin]
Diese Fläche muss es den Mitarbeitenden ermöglichen, ihre Arbeitshaltungen ohne Einschränkungen zu wechseln und alle notwendigen Arbeitsmittel frei zu erreichen. Da diese Anforderung der Prävention von Haltungs- und Bewegungsschäden dient, ist es entscheidend, dass die Bewegungsfläche nicht durch Möbel, Geräte oder andere Gegenstände eingeschränkt wird. Sie muss eine Mindestbreite und -tiefe von 1,00 m an jeder Stelle aufweisen. Wenn Arbeitsaufgaben in einer nicht aufrechten Körperhaltung ausgeführt werden müssen, erhöht sich die erforderliche Tiefe auf mindestens 1,20 m.
Ein weiterer fundamentaler Aspekt ist die strikte Trennung von Bewegungsflächen und Verkehrswegen. Die ASR A1.2 legt fest, dass sich diese beiden Flächen nicht überlagern dürfen. Dies dient der Vermeidung von Kollisionen und Störungen, da ein freier Verkehrsweg die Sicherheit aller Personen im Raum gewährleistet. Wenn zum Beispiel ein Schrank geöffnet oder ein Stuhl zurückgeschoben wird, darf dies den Durchgang auf einem Verkehrsweg nicht blockieren. Die Einhaltung dieser Vorgaben ist somit eine direkte Maßnahme zur Unfallverhütung am Arbeitsplatz. [Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung]
Der gesamte Flächenbedarf pro Arbeitsplatz variiert erheblich je nach Bürotyp, da unterschiedliche Raumkonzepte verschiedene Anforderungen an Kommunikation, Konzentration und Infrastruktur stellen. Während die reine Bewegungsfläche am Arbeitsplatz konstant bleibt, unterscheidet sich die zusätzlich benötigte Fläche für Möblierung, Verkehrswege und Funktionszonen deutlich.
Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A1.2 gibt hierzu konkrete Empfehlungen. So wird für Zellenbüros, die typischerweise ein bis zwei Arbeitsplätze umfassen, ein Gesamtflächenbedarf von 8 bis 10 m² pro Arbeitsplatz angesetzt. [Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin] Dieser Wert beinhaltet die individuelle Bewegungsfläche, die Stellfläche für Möbel wie Schreibtisch und Stuhl sowie anteilige Flächen für Schränke und interne Wege.
Für Großraumbüros steigt dieser Bedarf signifikant an. Hier werden 12 bis 15 m² pro Arbeitsplatz empfohlen. Der höhere Flächenbedarf resultiert daraus, dass in Großraumbüros zusätzliche Flächen für Hauptverkehrswege, Besprechungszonen, technische Geräte und akustische Maßnahmen erforderlich sind. Weil die Arbeitsdichte höher ist, müssen Störfaktoren wie Lärm und Bewegungsunruhe durch eine großzügigere Raumplanung kompensiert werden, um die Konzentrations- und Leistungsfähigkeit der Mitarbeitenden zu erhalten.
Bürotyp | Empfohlener Gesamtflächenbedarf pro Arbeitsplatz | Begründung für den Flächenbedarf |
---|---|---|
Zellenbüro (Einzel- oder Zweipersonenbüro) | 8 m² – 10 m² | Fläche umfasst Arbeitsplatz, Möblierung und anteilige Verkehrsflächen in einem abgeschlossenen Raum. |
Mehrpersonenbüro (bis ca. 6 Personen) | 10 m² – 12 m² | Zusätzlicher Bedarf für interne Kommunikation und höhere Bewegungsfrequenz. |
Großraumbüro (mehr als 6 Personen) | 12 m² – 15 m² | Höherer Bedarf durch breitere Verkehrswege, akustische Abschirmung, Pausen- und Besprechungszonen. |
Eine großzügig bemessene Bewegungsfläche ist weit mehr als die Erfüllung einer rechtlichen Norm; sie ist eine Investition in die Gesundheit, das Wohlbefinden und die Produktivität der Mitarbeitenden. Denn eine eingeschränkte Bewegungsmöglichkeit am Arbeitsplatz ist ein wesentlicher Risikofaktor für die Entstehung von Muskel-Skelett-Erkrankungen und psychischem Stress.
Aus ergonomischer Sicht ermöglicht eine ausreichende Bewegungsfläche dynamisches Sitzen und regelmäßige Haltungswechsel. Dies beugt Verspannungen, Rückenbeschwerden und Durchblutungsstörungen vor, die durch statische Sitzhaltungen begünstigt werden. Wenn Beschäftigte sich strecken, ihre Position verändern oder kurz aufstehen können, ohne an Möbel anzustoßen, wird die körperliche Belastung signifikant reduziert. Dies führt zu einer langfristigen Senkung von krankheitsbedingten Ausfällen und steigert die Arbeitszufriedenheit. [Universität Würzburg]
Darüber hinaus hat die Raumgestaltung direkten Einfluss auf psychologische Faktoren. Enge und zugestellte Arbeitsbereiche können als erdrückend empfunden werden und Stress verursachen, während offene und gut strukturierte Räume die Konzentration und Kreativität fördern. In modernen Arbeitswelten, die auf Konzepte wie "New Work" setzen, sind flexible und bewegungsfreundliche Umgebungen ein zentraler Baustein. Sie unterstützen kollaborative Prozesse und spontane Interaktionen, was die Innovationskraft und die Unternehmenskultur stärkt. [Friedrich-Ebert-Stiftung]
Die optimale Planung von Bewegungsflächen ist ein systematischer Prozess, der über die reine Einhaltung von Mindestmaßen hinausgeht. Eine sorgfältige Gestaltung integriert die Analyse der Arbeitsabläufe, die Bedürfnisse der Beschäftigten und die Eigenschaften der Büromöbel, um eine funktionale und ergonomische Arbeitsumgebung zu schaffen.
Der erste Schritt ist eine detaillierte Bedarfsanalyse. Hierbei wird untersucht, welche Tätigkeiten am jeweiligen Arbeitsplatz ausgeführt werden. Benötigt der oder die Mitarbeitende häufigen Zugriff auf Ordner, Drucker oder andere Arbeitsmittel? Dann muss die Bewegungsfläche so gestaltet sein, dass diese Wege frei und sicher sind. Eine systematische Büroraumplanung berücksichtigt diese Abläufe von Beginn an und verhindert so spätere Engpässe und ineffiziente Wege. [Deutsches Netzwerk Büro]
In der konkreten Umsetzung bedeutet dies, dass die reine Bewegungsfläche von mindestens 1,50 m² frei von Hindernissen bleiben muss. Folgende Punkte sind dabei entscheidend:
Neben den Standardanforderungen für Büroarbeitsplätze gibt es spezielle Situationen und Nutzergruppen, die bei der Flächenplanung besondere Aufmerksamkeit erfordern. Die Schaffung einer barrierefreien Arbeitsumgebung ist hierbei ein zentraler Aspekt, um Inklusion und Chancengleichheit zu gewährleisten und gesetzliche Vorgaben zu erfüllen.
Für Arbeitsplätze, die von Rollstuhlnutzer*innen verwendet werden, gelten erweiterte Anforderungen an die Bewegungsfläche. Gemäß den Richtlinien ist hier eine Bewegungsfläche von mindestens 1,50 m x 1,50 m notwendig, um Dreh- und Rangiermanöver mit dem Rollstuhl zu ermöglichen. [IBA Forum] Wenn der Schreibtisch gut unterfahrbar ist, kann die Tiefe der Fläche auf 1,20 m reduziert werden. Es muss zudem sichergestellt sein, dass alle relevanten Arbeitsmittel, Schalter und Bedienelemente aus sitzender Position erreichbar sind.
Weitere Sonderfälle ergeben sich aus der Nutzung spezieller Arbeitsmittel oder der Einrichtung multifunktionaler Zonen. Arbeitsplätze, an denen regelmäßig große Pläne ausgelegt oder Modelle aufgebaut werden, benötigen naturgemäß mehr Platz als reine Bildschirmarbeitsplätze. Ebenso erfordern gemeinsam genutzte Bereiche wie Druckerecken, Archive oder Besprechungsnischen eine eigene Flächenplanung. Die Bewegungsflächen vor diesen Funktionsbereichen müssen so bemessen sein, dass mehrere Personen gleichzeitig und ohne Behinderung darauf zugreifen können. Eine vorausschauende Planung identifiziert diese Sonderfälle frühzeitig und weist ihnen adäquate Flächen zu, um einen reibungslosen Betriebsablauf zu sichern.
Sind Bewegungsflächen zu klein, steigt das Risiko für Arbeitsunfälle durch Stolpern oder Anstoßen erheblich. Zudem führt Bewegungsmangel zu gesundheitlichen Problemen wie Muskel-Skelett-Erkrankungen. Rechtlich kann dies bei einer Prüfung durch die Berufsgenossenschaft oder das Gewerbeaufsichtsamt zu Beanstandungen und Auflagen führen.
Die Fläche für die Beinfreiheit unter dem Schreibtisch zählt nur bedingt zur Bewegungsfläche. Der Kernbereich der geforderten 1,50 m² muss frei zugänglich sein, um Haltungswechsel und das Zurückrollen des Stuhls zu ermöglichen. Die Beinfreiheit ist eine separate ergonomische Anforderung für eine gesunde Sitzhaltung.
Ja, die Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR A1.2) schreibt vor, dass sich Bewegungsflächen am Arbeitsplatz und Verkehrswege nicht überlagern dürfen. Dies ist eine entscheidende Sicherheitsvorschrift, um Kollisionen und die gegenseitige Behinderung von Personen im Büro zu vermeiden und die Unfallgefahr zu minimieren.
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